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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzung
von: horst23 ()
Datum: 16.05.2013

Sollte man die Satzung vor der Gründungsversammlung erst vom Finanzamt überprüfen lassen.

Re: Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.05.2013

Auf jeden Fall. Hat das Finanzamt Einwände, muss die Satzung nämlich erneut beschlossen werden.
Ist bereits eine Eintragung erfolgt, kommen auch noch die Kosten für die Anmeldung der Satzungsänderung dazu.