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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahlverfahren innerhalb des Vorstands
von: Monzetti ()
Datum: 10.05.2013

Hallo - ich gleich noch einmal ;-)

In dem nun neu zu gründenden Verein wird es vier Vorstände (§26 BGB) geben.

Vorsitzenden, stv. Vorsitzenden, Schatzmeister und Schriftführer.

Darüber hinaus gibt es nämlich noch 3 vereinsspezifische Ämter, die gemeinsam den erweiterten Vorstand bilden, die gleichberechtigte Stimmen im Gesamtvorstand haben werden.

4+3 = ungerade Zahl - so zumindest der Grundgedanke. Es sind vier Vorstände, da diese ein echtes Mitglieder-Mandat haben, da sie auf der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die drei Ämter des erweiterten Vorstands werden nämlich vom Vorstand eingesetzt.

Mein Problem: Aus oben dargelegten Grundgedanken heraus sollte der echte Vorstand mehr Stimmen haben, als der erweiterte Vorstand.

Dadurch ergibt sich aber im Vorstand eine gerade Anzahl.

Sobald die vier Vorstände in der Mitgliederversammlung gewählt wurden, müssen die vier Gewählten untereinander ja die Ämter verteilen - sprich eine Art Mini-Wahl abhalten. Bei dieser Mini-Wahl innerhalb des Vorstands sollte ein Kandidat für ein Amt jedoch selbst nicht stimmberechtigt sein.

Bei nur 4 Personen funktioniert das rein rechnerisch aber nur, solange es nur 1 Kandidaten gibt. Stellen sich zwei für das Amt des Schriftführers zur Verfügung, bleiben ja nur zwei Stimmen übrig für eine Wahl.

Zum einen: Ist das nicht ein wenig lächerlich?

Und zum anderen: Wie sonst kann man innerhalb des Vorstands dann die Ämter verteilen? Gibt es da was eleganteres?

vG,

Monzetti

Re: Wahlverfahren innerhalb des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.05.2013

Einen Stimmrechtsauschluss bei der Wahl gibt es nur, wenn die Satzung das vorsieht. Ansonsten kann sich jeder Kandidat auch selbst wählen.
Im Übrigen gilt ein Wahlgang bei Stimmengleichheit als gescheitert. Hier könnte die Satzung aber mit einem Stichentscheidungsrecht eines Vorstandsmitlglieds Abhilfe schaffen.

Re: Wahlverfahren innerhalb des Vorstands
von: Monzetti ()
Datum: 11.05.2013

Hallo,

ok - das hilft mir schon einmal...

Bei nur vier Vorständen sollten man vom Stimmrechtsausschluss also Abstand nehmen...

Noch eine Frage der Eleganz: Bietet es sich an, dass die Wahl innerhalb des Vorstands - also zur Verteilung der Ämter - mit offenem Handzeichen vorgegeben wird?

Mein Grundgedanke ist, dass diese vier Personen so eng zusammenarbeiten müssen, dass es besser wäre, wenn sie offen wählen. Bleibt eine Hand unten, so merkt man beizeiten, dass da "was im Busch ist" - ist die Wahl jedoch einstimmig (was eher die Regel sein wird), so kommt später auch niemand argumentativ aus der Nummer wieder raus, denn er/sie hat immerhin auch für diese Person gestimmt...

Kurz: Eine offene Wahl sollte innerhalb des Vorstands eigentlich zur Stärkung der Einigkeit beisteuern, - oder kann man das so nicht sagen?

vG,

Monzetti

Re: Wahlverfahren innerhalb des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.05.2013

Die Frage des Wahlverfahrens kann man offen lassen. Wenn ein Vorstandsmitglied geheim abstimmen will, kann es das beantragen. Der Vorstand entscheidet dann mit einfacher Mehrheit.