Vorzeitige Abwahl des Vorsitzenden
von: ralftre ()
Datum: 18.03.2013
Hallo,
habe schon teilweise eine Antwort darauf gefunden; neue Mitgliederversammlung einberufen und dann "Abwahl des Vorsitzenden" und "Neuwahl des Vorsitzenden" als Tagesordnungspunkt.
FRAGE 1: Geht das auch, wenn der Vorsitzende nichts falsch gemacht hat, allerdings die Satzung sehr GENAU durchsetzt worunter viele Mitglieder leiden?
FRAGE 2: Fuer eine Neuwahl benoetigen wir laut Satzung mehr als die Haelfte der abgegebenen Stimmen, gilt das dann auch fuer die Abwahl des Vorsitzenden? Zur Abwahl steht nichts in unserer Satzung.
FRAGE 3: Ich gehe einmal davon aus, dass das nicht nur auf den Vorsitzenden zutrifft, sondern auch jeder andere im Vorstand (stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Schriftfuehrer, usw.) vorzeitig abgewaehlt werden kann. (Selbst wenn die sich nichts zuschulden kommen haben lassen.)
FRAGE 4: Wie oft kann man sowas eigentlich machen....
Danke,
Ralf