Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorzeitige Abwahl des Vorsitzenden
von: ralftre ()
Datum: 18.03.2013

Hallo,

habe schon teilweise eine Antwort darauf gefunden; neue Mitgliederversammlung einberufen und dann "Abwahl des Vorsitzenden" und "Neuwahl des Vorsitzenden" als Tagesordnungspunkt.

FRAGE 1: Geht das auch, wenn der Vorsitzende nichts falsch gemacht hat, allerdings die Satzung sehr GENAU durchsetzt worunter viele Mitglieder leiden?

FRAGE 2: Fuer eine Neuwahl benoetigen wir laut Satzung mehr als die Haelfte der abgegebenen Stimmen, gilt das dann auch fuer die Abwahl des Vorsitzenden? Zur Abwahl steht nichts in unserer Satzung.

FRAGE 3: Ich gehe einmal davon aus, dass das nicht nur auf den Vorsitzenden zutrifft, sondern auch jeder andere im Vorstand (stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Schriftfuehrer, usw.) vorzeitig abgewaehlt werden kann. (Selbst wenn die sich nichts zuschulden kommen haben lassen.)

FRAGE 4: Wie oft kann man sowas eigentlich machen....

Danke,
Ralf

Re: Vorzeitige Abwahl des Vorsitzenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.03.2013

Die Abberufung des Vorstands erfordert keinen besonderen Grund - es sei denn, die Satzung macht hier Vorgaben.
Wenn die Satzung keine andere Regelung trifft, ist für die Abbestellung eine einfache Mehrheit nötig - dabei werden Enthaltungen und ungültige Stimmen nicht mitgezählt.

Re: Vorzeitige Abwahl des Vorsitzenden
von: Horst - Michael Wörner ()
Datum: 07.05.2013

Die Frage ist, muss der abzuwählende Vorsitzende bei einer a.o. Mitgliederversammlung selbst anwesend sein? In unserem Falle ist es so, dass der abzuwählende Vorsitzende keine Zeit hat, an einer a.o. MV zeitnahe teilzunehmen. Desweiteren würde mich die Antwort auf die Frage interessieren, kann bei a.o. MV auch mit Stimmübertragungen abgestimmt werden?!
Vielen Dank für Die Antwort.

Re: Vorzeitige Abwahl des Vorsitzenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.05.2013

Der Vorstand muss nicht anwesend sein - außer die Satzung verlangt das.
Eine Stimmrechtsübertragung ist nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt.