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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Klage gegen Vereinsausschluss
von: eteragram ()
Datum: 08.12.2021

Guten Tag Herr Pfeffer,
ich wurde unter fadenscheinigen Gründen vom Verein ausgeschlossen, in der Mitgliederversammlung bestätigt.
Wie lange habe ich Zeit, Klage beim Amtsgericht einzureichen?
Und brauche ich dafür einen Anwalt?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar,
mit freundlichen Grüßen

Re: Klage gegen Vereinsausschluss
von: pfeffer ()
Datum: 08.12.2021

Einen Anwaltszwang gibt es hier zunächst (d.h. vor dem Amtsgericht) nicht. Wegen der Verfahrensfragen, ist ein Anwalt aber sicher zu empfehlen.
M.E. gilt für die Einreichung der Klage die allgemeine Verjährungsfrist.

Re: Klage gegen Vereinsausschluss
von: eteragram ()
Datum: 09.12.2021

Was bedeutet das? Ich kenne mich da nicht aus.

Re: Klage gegen Vereinsausschluss
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2021

Die allgemeine Verjährungsfrist ist drei Jahre.
Man könnten aber einwenden, dass wegen der Treuepflicht dem Verein gegenüber eine kürzere Frist für die Durchsetzung der eigenen Rechte gewahrt werden muss.
Wie lange liegt denn der Ausschluss zurück?

Re: Klage gegen Vereinsausschluss
von: eteragram ()
Datum: 09.12.2021

Danke für die schnelle Antwort. Der Ausschluss war Mitte November..