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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Versicherungen und Haftung bei kleinem Verein
von: kurkuma ()
Datum: 22.11.2021

Hallo zusammen,

zusammen mit ein paar gleichgesinnten Menschen führe ich regelmäßig Straßen-Infostände (angemeldete Versammlungen) zum Thema Tier- & Umweltschutz in unserer Stadt durch.
Da wir aktuell keine offizielle Rechtsform haben, überlegen wir uns seit einiger Zeit einen gemeinnützigen eingetragenen Verein zu gründen.

Nun zu meiner Frage:
Ist es bei jedem Verein notwendig / empfehlenswert eine Vereins-Haftpflicht und/oder andere Versicherungen abzuschließen?

Da wir noch sehr wenige, überwiegend junge Leute sind und ausschließlich einen freiwliigen Mitgliedsbeitrag erheben, haben wir keine großen Einkünfte. Deshalb ist allein eine Versicherung von 100€/ Jahr schon sehr teuer für uns.
Abgesehen von den Infoständen in der Innenstadt und einer geplanten Laufdemonstration im Jahr haben wir keine Präsenzveranstaltungen, bei denen Schäden entstehen können.

Gehen wir ein großes Risiko ein, wenn wir zunächst keine Versicherungen abschließen? Bis zu welchem Punkt greifen private Haftpflichtversicherungen? Wer zahlt, wenn bspw. ein Passant über ein offenliegendes Stromkabel stoplert und einen Sach- oder Personenschaden davonträgt?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Kurkuma

Re: Versicherungen und Haftung bei kleinem Verein
von: pfeffer ()
Datum: 22.11.2021

Ist es bei jedem Verein notwendig / empfehlenswert eine Vereins-Haftpflicht und/oder andere Versicherungen abzuschließen?

# Das hängt von den konkreten Risiken aus, die von der Vereinstätigkeit ausgehen. Bei Straßen-Infostände sehe ich die schon.

Gehen wir ein großes Risiko ein, wenn wir zunächst keine Versicherungen abschließen?

# Das hängt wie gesagt von den Tätigkeiten ab.

Bis zu welchem Punkt greifen private Haftpflichtversicherungen?

# Für solche Tätigkeiten entweder gar nicht oder nur mit geringer Deckungssumme

Wer zahlt, wenn bspw. ein Passant über ein offenliegendes Stromkabel stolplert und einen Sach- oder Personenschaden davonträgt?

# Der Veranstalter, also die Betreiber des Infostandes. Und da hätten sie auch gleich ein konkretes Schadensrisiko.