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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschlussfassung im Umlaufverfahren
von: mgm ()
Datum: 15.11.2021

Hallo und guten Abend zusammen,

wir als Vorstand unseres Dorfvereins hatten im letzten Jahr die Hauptversammlung als Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt. Da dieses Jahr die CoVid Situation nicht wirklich besser ist, würden wir das wieder so machen wollen. Nur diesmal müssen auch noch neue Kassenprüfer gewählt werden. Heißt das rein rechtlich das wir das in 2 Schritten tun müssen ? Also erst die schriftliche Zustimmung für die gewählten Kassenprüfer, dann die Prüfung und dann erst die Beschlussfassung mit der Entlastung des Vorstandes ?
Uns wäre nur ein Schreiben lieber, aber wir können ja nicht die Kasse von Prüfern prüfen lassen, die dann vielleicht gar nicht akzeptiert werden (ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es zu einer Ablehnung der Vorschläge kommt, aber wir wollen nur rechtlich auf der sicheren Seite sein.

Danke für Tipps.

Re: Beschlussfassung im Umlaufverfahren
von: pfeffer ()
Datum: 15.11.2021

Es kommt hier auf die Satzungsregelung zur Bestellung der Kassenprüfer an. Müsste das in Präsenzform gemacht werden, wären dann zwei Versammlungen erforderlich? Wenn nicht, sollte auch die schrifttliche Beschlussfassung zusammengefasst werden können.

Re: Beschlussfassung im Umlaufverfahren
von: mgm ()
Datum: 16.11.2021

Guten Morgen,

Danke für die Antwort.
In der Satzung steht nur:

"Über die Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren zu
wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen."

Re: Beschlussfassung im Umlaufverfahren
von: pfeffer ()
Datum: 16.11.2021

Dann gilt für die schriftliche Beschlussfassung nichts anderes.