Beschlussfassung im Umlaufverfahren
von: mgm ()
Datum: 15.11.2021
Hallo und guten Abend zusammen,
wir als Vorstand unseres Dorfvereins hatten im letzten Jahr die Hauptversammlung als Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt. Da dieses Jahr die CoVid Situation nicht wirklich besser ist, würden wir das wieder so machen wollen. Nur diesmal müssen auch noch neue Kassenprüfer gewählt werden. Heißt das rein rechtlich das wir das in 2 Schritten tun müssen ? Also erst die schriftliche Zustimmung für die gewählten Kassenprüfer, dann die Prüfung und dann erst die Beschlussfassung mit der Entlastung des Vorstandes ?
Uns wäre nur ein Schreiben lieber, aber wir können ja nicht die Kasse von Prüfern prüfen lassen, die dann vielleicht gar nicht akzeptiert werden (ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es zu einer Ablehnung der Vorschläge kommt, aber wir wollen nur rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Danke für Tipps.