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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entlastung Kassenwart beim Ausscheiden
von: Emeraude ()
Datum: 06.11.2021

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe mein Amt als Kassenwartin abgegeben. Zu meiner "Entlastung" würde ich bei der kommenen außerordenltichen Mitgliederversammlung (in der ein neuer KW gewählt wird) einen Tätigkeitsbericht (Ein- und Ausgaben des Vereins & Kontoanfangs und -endbestand vom letzter MV bis jetziger) vorlegen.

Würde das als Entlastung reichen oder wie muss ich vorgehen, bzw. was muss ich der MV vorlegen?

Danke für Ihre Hilfe im Voraus,
Simone Forgé

Re: Entlastung Kassenwart beim Ausscheiden
von: Rosa ()
Datum: 06.11.2021

Nein, der Kassenbericht reicht nicht. Es muss auch eine Revision durchgeführt werden. Denn nur diese kann den Vorschlag zur Entlstung erteilen.

Re: Entlastung Kassenwart beim Ausscheiden
von: pfeffer ()
Datum: 06.11.2021

Diese Unterlagen wären das Übliche für eine Entlastung.
Damit die Entlastung wirkt, muss die Mitgliederversammlung alle haftungsrelevanten Fakten kennen.

Re: Entlastung Kassenwart beim Ausscheiden
von: pfeffer ()
Datum: 06.11.2021

Rosa schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es muss auch eine Revision durchgeführt werden.

Das gilt nur, wenn die Satzung das so regelt. Gesetzliche Vorgaben gibt es hier nämlich nicht.

Re: Entlastung Kassenwart beim Ausscheiden
von: Emeraude ()
Datum: 06.11.2021

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Diese Unterlagen wären das Übliche für eine
> Entlastung.
> Damit die Entlastung wirkt, muss die
> Mitgliederversammlung alle haftungsrelevanten
> Fakten kennen.


Ihre Antwort bezieht sich auf meinen Vorschlag mit dem Tätigkeitsbericht, richtig (da Ihr Beitrag unter dem Hinweis mit der Revision steht, ist es etwas verwirrend...)?

Also würde ein Tätigkeitsbericht ausreichen? Oder was meinen Sie mit haftungsrelevanten Fakten? Muss ich noch mehr vorlegen?

Danke und Gruß!

Re: Entlastung Kassenwart beim Ausscheiden
von: pfeffer ()
Datum: 06.11.2021

Also würde ein Tätigkeitsbericht ausreichen? Oder was meinen Sie mit haftungsrelevanten Fakten? Muss ich noch mehr vorlegen?

# Damit die Entlastung umfassend wirkt, muss der Mitgliederversammlung umfassend berichtet werden. Was das im Einzelnen heißt, hängt natürlich vom konkreten Fall ab.
Aus rechtlicher Sicht geht es um Fakten, die zu Schadensersatzforderungen führen könnten, also vor alles, was mit dem Vereinsvermögen zu tun hat.

Re: Entlastung Kassenwart beim Ausscheiden
von: Emeraude ()
Datum: 06.11.2021

ok, danke für Ihre Hilfe.

VG