Re: Vermögensausschüttung
von: pfeffer ()
Datum: 20.10.2021
Als "Vermögensausschüttung" sollte man das besser nicht bezeichenen. Das wären "Annehmlichkeiten im Rahmen der Mitgliederpflege".
Ich hätte da keine Bedenken. Der Gleichstellungsgrundsatz wird m.E. nicht verletzt, weil ja jeder prinzipiell Zugang hat. Das Impfen liegt schließlich im Möglichkeitskreis jedes Mitglieds Der Ausschluss ist auch nicht willkürlich, sondern sachlich begründet.