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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedschaft
von: Horst ()
Datum: 29.09.2021

Bei uns in der Satzung steht unter §3 Mitgliedschaft " Jeder Bürger kann die Mitgliedschaft des Vereins erwerben, wenn ..... Gilt das nur für Männer ? oder auch für Frauen ?

Re: Mitgliedschaft
von: pfeffer ()
Datum: 29.09.2021

Das gilt sicher auch für Frauen. Solche Regelungen werden aus dem Kontext ausgelegt - z.B. auch dem Sprachgebrauch zu Zeiten, wo gendern noch nicht üblich war.

Re: Mitgliedschaft
von: Rosa ()
Datum: 30.09.2021

Er gilt für alle Geschlechter. Ein Verein, der nur Männer aufgenommen hat, wurde verklagt und hat verloren. Er musste auch Frauen aufnehmen. Auch die Gemeinnützigkeit könnte davon abhängig sein/werden.

Re: Mitgliedschaft
von: pfeffer ()
Datum: 30.09.2021

Einen Aufnahmezwang gibt es aber nur für Vereine mit "Monopolstellung". Das ist die Ausnahme.

Re: Mitgliedschaft
von: ChrissiLiebe ()
Datum: 01.10.2021

danke für die Erläuterung!