Re: Haftung der Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 26.09.2021
Für solche wirtschaftlichen Risiken (vertragliche Haftung) ist die Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt. Nur im Insolvenzfall (Insolvenzverschleppung) kann das auf den Vorstand durchschlagen.
Warum das Vereinsheim von einem Förderverein betrieben werden soll und nicht vom Verein selbst, verstehe ich hier auch nicht. Im Einzelfall könnte die Haftungsminimierung für den Hauptverein eine Motivation sein.