Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: W. Pfeffer ()
Datum: 08.09.2021
Das bedeutet, dass sie einen deutschen Pass haben?
# Nein, es darf nur für das Land keine Visumspflicht bestehen.
Was bedeutet eine eigene Meldepflicht? EU-Ausländer brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis in Deutschland?
# Nein, nicht die Personen, sondern der Verein muss der "zuständigen Landesbehörde" gemeldet werden.
Nehmen wir an die Mitglieder haben einen deutschen Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre.
Ist es möglich, dass sie Vorstandsmitglieder werden können, wenn in der Satzung darüber nichts vermerkt ist?
# Dann ist das kein Problem. Menschen mit deutschem Pass sind nebenbei bemerkt keine Ausländer.
Anderes Beispiel: Die Mitglieder haben keinen deutschen Pass.
Können diese Vorstandsmitglieder werden, wenn nichts in der Satzung steht?
# Ja, es gelten nur die o.g. Voraussetzungen und Meldepflichten.