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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausländische Gründungsmitglied
von: Miguel Montero ()
Datum: 02.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine kurze Frage: können ausländische Staatsangehörige Gründungsmitglieder eines Vereins sein, auch wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben?

Vielen Dank und freundliche Grüsse.

Miguel Montero

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: W. Pfeffer ()
Datum: 02.09.2021

Ja, das geht ohne Weiteres. Nur bei ausländischen Vorstandsmitgliedern gibt es Besonderheiten.

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: Rosa ()
Datum: 06.09.2021

W. Pfeffer schrieb:
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> Nur bei ausländischen Vorstandsmitgliedern gibt es Besonderheiten.

Welche?
Wie sieht es aus, wenn ausländische Mitglieder einen Wohnsitz in Deutschland haben?

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: W. Pfeffer ()
Datum: 07.09.2021

Es gibt bei ausländischen Vorstandsmitgliedern zweierlei zu beachten:
1. Sie müssen jederzeit einreisen können.
2. Wenn die Mitglieder oder Vorstandsmitglieder überwiegend Ausländer sind, gibt es eine eigene Meldepflicht. Das gilt aber nicht für EU-Ausländer.

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: Rosa ()
Datum: 07.09.2021

W. Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> 1. Sie müssen jederzeit einreisen können.

Das bedeutet, dass sie einen deutschen Pass haben?

> 2. Wenn die Mitglieder oder Vorstandsmitglieder überwiegend Ausländer sind, gibt es eine eigene
Meldepflicht. Das gilt aber nicht für EU-Ausländer.

Was bedeutet eine eigene Meldepflicht? EU-Ausländer brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis in Deutschland?

Nehmen wir an die Mitglieder haben einen deutschen Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre.
Ist es möglich, dass sie Vorstandsmitglieder werden können, wenn in der Satzung darüber nichts vermerkt ist?

Anderes Beispiel: Die Mitglieder haben keinen deutschen Pass.
Können diese Vorstandsmitglieder werden, wenn nichts in der Satzung steht?

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: W. Pfeffer ()
Datum: 08.09.2021

Das bedeutet, dass sie einen deutschen Pass haben?

# Nein, es darf nur für das Land keine Visumspflicht bestehen.


Was bedeutet eine eigene Meldepflicht? EU-Ausländer brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis in Deutschland?

# Nein, nicht die Personen, sondern der Verein muss der "zuständigen Landesbehörde" gemeldet werden.

Nehmen wir an die Mitglieder haben einen deutschen Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre.
Ist es möglich, dass sie Vorstandsmitglieder werden können, wenn in der Satzung darüber nichts vermerkt ist?

# Dann ist das kein Problem. Menschen mit deutschem Pass sind nebenbei bemerkt keine Ausländer.

Anderes Beispiel: Die Mitglieder haben keinen deutschen Pass.
Können diese Vorstandsmitglieder werden, wenn nichts in der Satzung steht?

# Ja, es gelten nur die o.g. Voraussetzungen und Meldepflichten.

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: Rosa ()
Datum: 08.09.2021

W. Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nein, es darf nur für das Land keine Visumspflicht bestehen.>

Das bedeutet, Deutschland darf kein Visum verlangen für das ausländische Mitglied.

> Nein, nicht die Personen, sondern der Verein muss der "zuständigen Landesbehörde" gemeldet
werden. >

Der Verein wird doch im Registeramt des Landes eingetragen. Oder gibt es noch eine andere Stelle, wo der Verein dies melden muss?

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: W. Pfeffer ()
Datum: 09.09.2021

Das bedeutet, Deutschland darf kein Visum verlangen für das ausländische Mitglied.

# Oder das Visum muss problemlos erhältlich sein.

Der Verein wird doch im Registeramt des Landes eingetragen. Oder gibt es noch eine andere Stelle, wo der Verein dies melden muss?

# Nein es geht hier nicht um das Registergericht, sondern um eine zusätzliche Meldung. Welche Behörde zuständig ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: Rosa ()
Datum: 09.09.2021

Gilt dies nur für Gründungsmitglieder oder auch für Vorstandsmitglieder, die später in den Verein eingetreten sind?

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: W. Pfeffer ()
Datum: 09.09.2021

Das gilt auch für spätere Änderungen im Vorstand.

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: Rosa ()
Datum: 13.09.2021

Wo ist die gesetzliche Grundlage in der steht, dass man die ausländischen Vorstandsmitgliedern beim Land zusätzlich melden muss? Warum muss man sie melden?

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 13.09.2021

§ 14 VereinsG und § 19 VereinsG-DVO

Re: Ausländische Gründungsmitglied
von: Rosa ()
Datum: 13.09.2021

Vielen Dank