Mittelweiterleitung an Vereine im Inland
von: Lucy (Hilfe für Menschen in Not) ()
Datum: 30.08.2021
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Mittelweiterleitung an Vereine im Inland:
Wir sind ein gemeinnütziger e.V. und möchten nun eine größere Summe an gesammelten Spendengeldern an einen anderen e.V. (übereinstimmender Satzungszweck) in Deutschland weiterleiten. Wir haben in unserer Satzung keine Mittelweiterleitung verankert. Verstehe ich das richtig, dass die Weiterleitung trotzdem aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG) nun unproblematisch möglich ist?
Vielen Dank & viele Grüße
Lucy