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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mittelweiterleitung an Vereine im Inland
von: Lucy (Hilfe für Menschen in Not) ()
Datum: 30.08.2021

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Mittelweiterleitung an Vereine im Inland:
Wir sind ein gemeinnütziger e.V. und möchten nun eine größere Summe an gesammelten Spendengeldern an einen anderen e.V. (übereinstimmender Satzungszweck) in Deutschland weiterleiten. Wir haben in unserer Satzung keine Mittelweiterleitung verankert. Verstehe ich das richtig, dass die Weiterleitung trotzdem aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG) nun unproblematisch möglich ist?

Vielen Dank & viele Grüße
Lucy

Re: Mittelweiterleitung an Vereine im Inland
von: pfeffer ()
Datum: 30.08.2021

Ja, das war vorher schon möglich. Jetzt gibt es aber keine betragsmäßige Beschränkung mehr.
Auf die Übereinstimmung der Satzungszwecke kommt es nicht an.

Re: Mittelweiterleitung an Vereine im Inland
von: Lucy (Hilfe für Menschen in Not) ()
Datum: 31.08.2021

Vielen Dank für die Rückmeldung! D.h. man könnte theoretisch auch 90% der Mittel an andere Vereine weiterleiten? (Vorher war es m.W. auf 50% beschränkt, oder?) Gibt es in dem Zusammenhang etwas zu beachten?

Re: Mittelweiterleitung an Vereine im Inland
von: W. Pfeffer ()
Datum: 02.09.2021

Sie müssen nur den Nachweis haben, dass der Empfänger gemeinnützig ist.