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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
MV und COVID-19
von: Lutz-G ()
Datum: 29.08.2021

Hallo,
wir wollen unsere MV als Präsenzveranstaltung durchführen.

Im "Gesetz über Maßnahmen ... zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" heißt es im §5 (1):
Abweichend von ... KANN der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen (sinngemäß-stark gekürzt):
1. "ohne Anwesenheit teilzunehmen..."
2. "Ihre Stimme vorher schriftlich abzugeben"

Bedeutet dieses KANN, dass dies einzelnen Mitgliedern (auf Antrag) ermöglicht werden darf oder müssen dann alle Mitglieder vorher darauf hingewiesen werden, dass es diese Möglichkeiten gibt?

MfG Lutz

Re: MV und COVID-19
von: pfeffer ()
Datum: 29.08.2021

Über das Verfahren entscheidet das Einladungsorgan, d.h. der Vorstand. Die Mitglieder haben zwar ein Antragsrecht, könnten aber das nicht einzeln verlangen.

Re: MV und COVID-19
von: Lutz-G ()
Datum: 29.08.2021

Also nur entweder alle oder keiner oder kann auch lediglich einzelnen Mitgliedern, die sich z.B. auf Kur befinden, diese Möglichkeit eingeräumt werden?

MfG Lutz

Re: MV und COVID-19
von: pfeffer ()
Datum: 29.08.2021

Nein, der Grundsatz lautet: "Alle oder keiner". (Gleichbehandlungsgrundsatz)

Re: MV und COVID-19
von: Lutz-G ()
Datum: 29.08.2021

Vielen Dank Herr Pfeffer, für die schnellen Antworten heute am Sonntag.

MfG Lutz