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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausserordentliche MV - und was wenn nicht?
von: jkoehler ()
Datum: 19.08.2021

Angenommen, in unserer Satzung steht: "100 Mitglieder müssen es sein, um eine a.o. MV zu beantragen."

OK, nehmen wir an, dass tatsächlich diese 100 Unterschriften zusammen gekommen sind:

Was ist eigentlich, wenn der Vorstand dem nicht Folge leistet: wer und mit welchem Quorum kann dann eine a.o. MV einberufen? Und derjenige (der, der das ursprünglich mal angeleiert hat) hat ja evtl keinen Zugriff auf das Vereins-Konto, kann also gar keinen grossen Saal mieten? Es sei denn erst mal auf eigene Kosten, oder wie?

Gruss
J.Köhler

Re: Ausserordentliche MV - und was wenn nicht?
von: pfeffer ()
Datum: 19.08.2021

Was ist eigentlich, wenn der Vorstand dem nicht Folge leistet: wer und mit welchem Quorum kann dann eine a.o. MV einberufen?

# Dann gibt es die Möglichkeit des Minderheitenbegehrens. Hier kann, wenn der Vorstand sich weigert, das Registergericht Mitglieder zur Durchführung der MV ermächtigen.

Und derjenige (der, der das ursprünglich mal angeleiert hat) hat ja evtl keinen Zugriff auf das Vereins-Konto, kann also gar keinen grossen Saal mieten? Es sei denn erst mal auf eigene Kosten, oder wie?

# Die Kosten müssen selbstverständlich vom Verein ersetzt werden.