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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Arbeitsstundenregelung Corona
von: Gänseblümchen11 ()
Datum: 11.08.2021

Guten Tag zusammen,

Aufgrund der aktuellen Corona Situation folgende Frage:

Der Verein verlangt pro Jahr die Ableistung von 20 Arbeitsstunden pro Mitglied.
Im letzten Jahr konnten Corona bedingt keine Arbeitseinsätze angeboten werden, somit hat der Vorstand entschieden die nicht geleisteten Stunden aus dem Vorjahr in dieses Jahr zu übernehmen.
Somit fallen für das Jahr 2021 in Summe 40h an. Das ist natürlich jede Menge. In diesem Jahr wurden bisher nur 2 Arbeitseinsätze angeboten. Es ist unwahrscheinlich in diesem Jahr tatsächlich noch so viele Stunden leisten zu können. Der Verein möchte die übrigen Stunden allerdings trotz allem am Jahresende zu 20€ pro nicht geleisteten Stunde in Rechnung stellen….

Ist so etwas tatsächlich rechtens???????

Re: Arbeitsstundenregelung Corona
von: pfeffer ()
Datum: 11.08.2021

Wenn die Mitglieder gar nicht die Möglichkeit haben, die Arbeitsstunden zu leisten, kann sicher keine Ersatzzahlung verlangt werden. Auch wenn das rechtlich nicht speziell geregelt ist, gilt hier der Grundsatz von Treu und Glauben.