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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abwahl des Vorstandes bei anstehender Neuwahl
von: reipalu ()
Datum: 07.08.2021

Hallo Herr Pfeffer, folgende Situation in einem Verein.
MV 2020 hat Corona bedingt nicht stattgefunden, für diese Versammlung lagen 4 Anträge vor den Vorstand abzuwählen.
MV 2021 soll mit turnusmäßigen kompletten Neuwahlen erfolgen.
Nun die Frage zur TO.
Normalerweise sind die Berichte gefolgt von einer Aussprache, dem Bericht der Kassenprüfer und der Entlastung die ersten Punkte der TO.
Dann kommen Neuwahlen und anschließend die Anträge:
Was passiert, wenn der Alte Vorstand wiedergewählt wird, und dann kommen die Anträge zur Abwahl. Das macht keinen Sinn.
Oder sollen die Anträge zu Beginn der MV behandelt werden? Dann gibt es aber keinen Vorstand mehr. Und wer leitet dann die Versammlung, wenn es keinen Vorstand gibt? Lt. Satzung wäre das der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter. Ganz zu schweigen von Berichten und Entlastung die dann nicht stattfinden?
Oder aber gelten die Abwahlen im Jahr der Neuwahl nicht? Habe ich irgendwo mal gelesen.

LG Reiner

Re: Abwahl des Vorstandes bei anstehender Neuwahl
von: pfeffer ()
Datum: 07.08.2021

Wenn Neuwahlen stattfinden, muss der Antrag zur Abwahl nicht eigens in die TO aufgenommen werden. Er ist mit der Neuwahl erfüllt.