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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
MV in diesem Jahr
von: Sabatera ()
Datum: 07.08.2021

Im März sollte bereits unsere MV in Spanien stattfinden, haben sie aber auf unbestimmte Zeit wegen Corona verschoben. Wir bekommen für ca. 150 Mitglieder keinen Saal, selbst im Freien auf einem Grillplatz mit allen technischen Möglichkeiten ist eine Versammlung verboten.
In unserer Satzung steht aber, dass die MV jährlich durchzuführen ist! Also müssen wir, ohne dass es uns möglich ist. Was können wir tun?

Re: MV in diesem Jahr
von: pfeffer ()
Datum: 07.08.2021

Die Sache wird klarer, wenn man die Frage andersherum stellt: Was passiert, wenn die Mitgliederversammung nicht im satzungsgemäßen Turnus stattfindet? Nichts! Nur die Mitglieder können hier Einspruch erheben und sind regelmäßig auf das Minderheitenbegehren verwiesen.
Im Zweifel wäre der Vorstand ja lediglich schadenersatzpflichtig. Aber welcher Schaden sollte hier enstehen?

Re: MV in diesem Jahr
von: Sabatera ()
Datum: 10.08.2021

Danke für die Antwort. Die Kassenprüfer haben die Kasse geprüft, der Kassenbericht liegt vor und wird veröffentlicht, es gibt keine Beanstandungen. Wir können keine MV abhalten, in Moraira/Spanien haben wir eine Inzidenz von fast 900!, selbst der Grillplatz, den man gut benutzen könnte, er ist sehr groß, ist vom Rathaus gesperrt. Schadensersatzansprüche gegenüber uns von Mitgliedern gibt es keine. Eine virtuelle MV halte ich im Hinblick auf das Durchschnittsalter unserer Mitglieder nicht für machbar.