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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt von Vorstandsmitgliedern
von: kurt ()
Datum: 24.06.2021

Vom 5-köpfigen Vorstand sind 2 zurückgetreten. Die verbleibenden 3 Vorstandsmitgliedern können gem. Satzung Beschlüsse fassen. Wegen zurückgetretener Vorstände heiß es in der Satzung: "Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, bestimmt der Vorstand innerhalb von vier Wochen für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein die Geschäfte des Ausscheidenden ausführendes Mitglied."
Haben diese so bestimmten Mitglieder Stimmrecht im Vorstand?
Ist eine Mitgliederversammlung im selben Jahr zulässig um
a) den gesamten Vorstand neu zu wählen? (Letzte MV in diesem Jahr, Vorstand wurde für 3 Jahre gewählt),
b) die Posten der zurückgetretenen Vorstandsmitglieder neu zu wählen?

Re: Rücktritt von Vorstandsmitgliedern
von: pfeffer ()
Datum: 24.06.2021

Haben diese so bestimmten Mitglieder Stimmrecht im Vorstand?

# Ja, wenn die Satzung das nicht anders regelt.

Ist eine Mitgliederversammlung im selben Jahr zulässig um
a) den gesamten Vorstand neu zu wählen? (Letzte MV in diesem Jahr, Vorstand wurde für 3 Jahre gewählt),
b) die Posten der zurückgetretenen Vorstandsmitglieder neu zu wählen?

# Eine Mitgliederversammlung ist immer zulässig und hat grundsätzlich alle Befugnisse.
Eventuell macht aber die Satzungen hier Einschränkungen bzw. unterscheidet zwischen ordentlicher (turnusmäßiger) und außerordentlicher Versammlung.

Re: Rücktritt von Vorstandsmitgliedern
von: Rosa ()
Datum: 24.06.2021

> Ist eine Mitgliederversammlung im selben Jahr zulässig um

Ja

> a) den gesamten Vorstand neu zu wählen? (Letzte MV in diesem Jahr, Vorstand wurde für 3 Jahre gewählt),

Den gesamten Vorstand braucht man nicht neu zu wählen, sondern nur die 2 zurück getretenen Mitglieder. Diese Neuwahl für die beiden kann man bis zur Restzeit des übrigen Vorstandes wählen lassen.


> b) die Posten der zurückgetretenen Vorstandsmitglieder neu zu wählen?

Wenn es die Satzung hergibt, kann man auch diese 2 kooptieren bis zur nächsten MV.

Re: Rücktritt von Vorstandsmitgliedern
von: kurt ()
Datum: 25.06.2021

In der Satzung heißt es "Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres statt." und weiter "Auf Antrag des Vorstands oder eines Viertels der Mitglieder ist spätestens sechs Wochen nach Antragseingang eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. ".
Falls der Vorstand eine MV will, müsste er einen Beschluss für eine außerordentliche MV fassen, wenn er nicht bis zur nächsten ordentlichen MV warten will.
Sehe ich das so richtig?

Re: Rücktritt von Vorstandsmitgliedern
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2021

Ja, genau. Die Formulierung "auf Antrag" ist etwas seltsam, weil der Vorstand ja das Einberufungsorgan ist.
Grundsätzlich kann der Vorstand sogar ohne Beschluss einberufen.