Honorar für Vorstand. Satzungsänderung nötig?
von: MML ()
Datum: 14.06.2021
Hallo, wir sind ein gemeinnütziger e.V., folgendes steht in unserer Satzung:
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden, sowie einem/ein Schatzmeister/in. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die Zeichnung des/der Vorstandsvorsitzenden, des/der stellvertretenden Vorsitzenden oder des/der Schatzmeisterin, sie sind jeweils allein zeichnungsberechtigt.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
4. Der/der Vorstandsvorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Ein Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit eine angemessene Ehrenamtspauschale erhalten. Über die Höhe der Ehrenamtspauschale entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Die Haftung des Vorstandes ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eines unserer Vorstandsmitglieder soll Honorare für Referententätigkeiten, Organisation und Koordination von Seminaren erhalten.
Müssen wir dafür die Satzung ändern??
Mit freundlichen Grüßen