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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Recht auf Teilnahme an Training/Vereinsveranstaltungen
von: Julia Schneider ()
Datum: 08.06.2021

Hallo!
Wir sind ein Sportverein, in dem ehrenamtliche Trainer des Vereins Übungsstunden in spartenbezogenen Kleingruppen anbieten.
Laut Vereinsrecht hat jedes ordentliche Mitglied doch das Recht, an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen. Gilt dies auch in Bezug auf die Trainingsgruppen? Derzeit gibt es nicht genügend Kapazität, um allen Mitgliedern gerecht zu werden, wobei viele gar keinen Platz in Anspruch nehmen möchten und eigenständig trainieren.
Auf der anderen Seite gibt es einzelne Mitglieder, die regelmäßiges Training mit einer vereinsexternen Trainerin auf unserem Vereinsgelände organisieren möchten, nur bestimmte Mitglieder sollen an diesem teilnehmen dürfen, dafür werden aber vereinsexterne Sportler für dieses Training zugelassen. Abgesehen davon, dass ich es für das Vereinsleben tödlich finde, einzelne Mitglieder auszuschließen, ist das möglich? Oder haben Vereinsmitglieder ein Recht darauf, an diesem Training teilzunehmen?
Ähnlich verhält es sich bei Seminaren, wo wir externe Referenten einladen, einigen Mitgliedern der Zugang zu diesen Veranstaltungen verwehrt wird, aber externe Menschen zugelassen werden. Mit welcher Begründung ist dies zulässig? Trainingsstand? Aussage des Referenten? Veranstaltungsausschreibung?
Und im Zusammenhang damit: Wie ist "Vereinsveranstaltung" definiert? Turniere, Feste, Trainingsstunden?

Die geltende Satzung enthält dazu nur folgenden Hinweis: Die Mitglieder haben das Recht, an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Rechte ruhen nur bei Zahlungsrückstand.
Derzeit erarbeiten wir eine neue Satzung, sollten wir zu diesem Thema Ausführungen machen?

Herzliche Grüße,
Julia Schneider.

P.S. Es ist schwer so ein Kuddelmuddel im Verein knapp zu formulieren.

Re: Recht auf Teilnahme an Training/Vereinsveranstaltungen
von: pfeffer ()
Datum: 08.06.2021

Oder haben Vereinsmitglieder ein Recht darauf, an diesem Training teilzunehmen?

# Die Frage ist, ob sich das aus der Satzung ergibt. Auch dann kann man natürlich auf die begrenzten Kapazitäten verweisen. Es muss dann aber ein Auswahlverfahren erfolgen, das eine gewisse Gleichbehandlung herstellt (z.B. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst").

Der Ausschluss darf also nicht willkürlich sein.

Re: Recht auf Teilnahme an Training/Vereinsveranstaltungen
von: Julia Schneider ()
Datum: 09.06.2021

Die Satzung enthält keine weiteren Aussagen dazu. Auch nicht zur Platznutzung durch Externe o.Ä.