Re: Unterstützung Lehrerfortbildung im Schulförderverein
von: pfeffer ()
Datum: 05.06.2021
Ich hätte da keine Bedenken, weil berufliche Weiterbildung, die der Arbeitgeber bezahlt, als "betrieblich veranlasst" gelten, wenn sie überwiegend den Arbeitgeberinteressen dienen. Dann darf der Verein sie auch finanzieren.