Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Antrag auf JHV gestellt für vereinsfremde Situation
von: Rosenresli ()
Datum: 07.05.2021

Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir haben eine etwas verzwickte Sache im Verein, für die wir zzt. nicht weiterbilden.
Ausgangslage: durch unseren Vereinsgründer wurde vor etlichen Jahren die mündliche Genehmigung für Vorstandsmitglieder erteilt, dass diese ihren Wohnwagen kostenfrei auf unserem Vereinsgelände abstellen dürfen. Wurde vom späteren 1. Vorsitzenden auch so praktiziert.
Auf der letzten JHV stellte er plötzlich den Antrag, dass er wenn er nicht mehr 1. V. ist, dies weiterhin so machen darf. Den Antrag hatte er bereits vorbereitet, wohlwissend, dass es einen Gegenkandidaten gibt und er nicht wiedergewählt wird. Die Verlesung des Antrages wurde genehmigt durch die JHV. Antrag:" Ich betrage die AbAbstimmung über die Frage, ob ich wenn ich nicht mehr 1. V. bin, muss ich dann meinen Wohnwagen entfernen oder nicht." Es wurde durch die JHV genehmigt, dass der Wagen stehenbleiben darf mit sehr vielen Enthaltungen, 5 Nein und 15 Ja-Stimmen.
Ich weiß, dass Beschlüsse der JHV bindend sind.
Jetzt hat er den WW nach fast 15 Monaten geholt zum TÜV. Genutzt wurde der WW in der Zeit nicht.

Kommen wir jetzt irgendwie aus der Sache raus ohne die irgendwann stattfindende JHV abwarten zu müssen?
Muss ein Antrag vor Einreichung erst dem Vorstand z. K. vorgelegt werden? Dann wäre der Antrag ja nichtig.
Oder was können wir tun?

Herzliche Grüße
Rosenresli

Re: Antrag auf JHV gestellt für vereinsfremde Situation
von: pfeffer ()
Datum: 07.05.2021

Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Beschluss der MV (Innenverhältnis) und dem Vertrag, der mit dem Vorsitzenden zustande kam (Außenverhältnis).
Für die Kündigung des Nutzungsvertrags gelten die allgemeinenen Regelungen (BGB).
Der Beschluss der MV muss widerrufen werden.

Re: Antrag auf JHV gestellt für vereinsfremde Situation
von: Rosenresli ()
Datum: 11.05.2021

Da diese Nutzung seinerzeit ja nur mündlich vereinbart wurde und es keinerlei Aufzeichnungen darüber gibt (Vertrag nur mündlich vereinbart gilt ja auch), können wir als Vertragslaufzeit das Datum der Jahreshauptversammlung nehmen oder? Diese Abstimmung über den gestellten Antrag ist ja protokolliert.

Re: Antrag auf JHV gestellt für vereinsfremde Situation
von: pfeffer ()
Datum: 11.05.2021

Ja, für die Kündigung müsste § 578 BGB gelten.

Re: Antrag auf JHV gestellt für vereinsfremde Situation
von: Rosenresli ()
Datum: 14.05.2021

Vielen Dank für die schnelle Antwort!