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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsregisterauszug veraltet
von: Sascha Kühl ()
Datum: 07.05.2021

Hallo zusammen,

unser letzter Eintrag beim Amtsgericht im Vereinsregister ist aus 2002. Inzwischen haben sich die Vorstandsmitglieder geändert.

Nach meinem Verständnis hat der aktuelle Vorstand im Innenverhältnis Gültigkeit, da dieser auf der Jahreshauptversammlung gewählt worden ist, aber dafür nicht im Außenverhältnis. Stimmt das so?

Welche negativen Konsequenzen können sich durch die fehlenden Registereintragungen noch ergeben? Können Bußgelder erhoben werden oder Ähnliches?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: Vereinsregisterauszug veraltet
von: pfeffer ()
Datum: 07.05.2021

Nach meinem Verständnis hat der aktuelle Vorstand im Innenverhältnis Gültigkeit, da dieser auf der Jahreshauptversammlung gewählt worden ist, aber dafür nicht im Außenverhältnis. Stimmt das so?

# Nein, die Bestellung gilt auch ohne Registereintrag im Außenverhältnis. Die Eintragung hat nur deklaratorische Bedeutung.

Welche negativen Konsequenzen können sich durch die fehlenden Registereintragungen noch ergeben? Können Bußgelder erhoben werden oder Ähnliches?

# Nicht rückwirkend. Das Registergericht kann lediglich Zwangsgelder verhängen, wenn der Vorstand der Aufforderung zur Anmeldung nicht nachkommt.

Re: Vereinsregisterauszug veraltet
von: Sascha Kühl ()
Datum: 11.05.2021

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Warum sollte ein Verein eine Registereintragung aktualisieren lassen?
Natürlich kommt der Verein dann seinen Pflichten nach, aber die Aktualisierung ist doch mit gewissen Kosten verbunden.
Das Geld möchte der Verein grundsätzlich lieber in den sportlichen Betrieb oder in das Vereinsleben investieren.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: Vereinsregisterauszug veraltet
von: pfeffer ()
Datum: 11.05.2021

Warum sollte ein Verein eine Registereintragung aktualisieren lassen?

# Weil die eingetragenen Vorstandsmitglieder mit Dritten, die das nicht wissen, Verträge im Namen des Vereins schließen könnten.
Außerdem kann unklar sein, wer für den Verein haftet.
Außerdem ist es dann schwer nachzuweisen, wer tatsächlich vertretungsberechtigt ist, wenn ein Vertragspartner das prüfen will.

Re: Vereinsregisterauszug veraltet
von: Sascha Kühl ()
Datum: 11.05.2021

Vielen Dank für Ihre Ausführung.