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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vergütungsmöglichkeiten Tätigkeiten Vorstand und Mitglieder
von: sgm-kassenwart ()
Datum: 04.05.2021

Hallo zusammen,

wir sind ein NICHT gemeinnütziger Verein, in dem ca 240 Haushalte organisiert sind, die sich auf einem städtischen Siedlungsgebiet befinden (mit oder ohne Erbbauzinsverträgen). Zu den Verpflichtungen des Vereins gegenüber der Stadt gehört u.a., bestimmte gemeinsam genutzte Bereiche der Siedlung in Ordnung zu halten (z.B. Grünflächen, Gräben, Baumschnitt).
Der Zweck des Vereins umfasst laut Satzung auch die Aufgabe, "die in den Erbbaurechts- und Siedlerverträgen übernommenen Verpflichtungen über Grünflächenpflege so günstig wie möglich zu gestalten."
Die Mitglieder bezahlen einen sog. Grünflächenbeitrag, um diese Arbeiten zu finanzieren. Eine eigene Arbeitsleistung (wie bspw. im Sportverein) ist bisher nicht vorgesehen.

Bisher war gängige Praxis, einige Mitglieder Teile der Arbeiten durchführen zu lassen (z.B. Baumschnitt) und diese Mitglieder auf Stunden- und Materialaufwand zu entschädigen.

Zudem besagt die Satzung: "Die Tätigkeit der Mitglieder des leitenden Vorstandes ist ehrenamtlich, notwendige Auslagen werden erstattet. Eine Pauschalvergütung für die Arbeit des Kassierers und die jeweiligen Vergütungssätze sind vom erweiterten Vorstand zu beschließen."

Auf dieser Basis wurde beschlossen, 1. Vorstand und Kassierer auf Stundenbasis zu vergüten. Als Richtwert kann man von ca 70 Euro pro Monat ausgehen.

Aktuell wurde der Vorstand größtenteils neu besetzt und wir möchten die Vergütung/Entschädigung auf eine steuerlich und rechtlich saubere Basis stellen. Dabei stellt sich uns die Frage, wie wir das für die beiden Arten "Arbeit" machen können, ohne unnötig viele Abgaben zu haben, die die Mitglieder mitfinanzieren müssen.

1) Vorstandsarbeit:
Im ersten Anlauf wurden 1. Vorstand und Kassierer als Minijobber bei der Knappschaft angemeldet und gemäß Stundenzetteln vergütet. Dabei werden Abgaben des Vereins für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern fällig. Daher suchen wir nach anderen Möglichkeiten, die Vorstandsarbeit zu vergüten.
Eine Ehrenamtspauschale (falls überhaupt möglich) würde nicht ausreichen, die ca 70 Euro im Monat abzudecken. Eine Übungsleiterpauschale scheint eher schwer vermittelbar. Gibt es hier noch andere Möglichkeiten?

2) Grünflächenpflege:
Auch hier wurden Vereinsmitglieder für ihre Arbeit vergütet. Hier sind allerdings eher punktuell anfallende Arbeiten zu erwarten, aber auch hier reicht die Ehrenamtspauschale nicht aus, um ca 10 Euro / Stunde zu erreichen. Eine Streckung über das ganze Jahr mit bspw. monatlichen Raten a 20 Euro pauschaler Aufwandsentschädigung scheint mir eher grenzwertig zu sein.

Gibt es hier noch andere Möglichkeiten, Mitglieder für Vereinsarbeiten zu entlohnen? Durch ihre Arbeit tragen sie ja wie in der Satzung gefordert dazu bei, die Kosten für die Grünflächenpflege möglichst niedrig zu halten. Eine extern beauftragte Firma wäre auf jeden Fall teurer.

Re: Vergütungsmöglichkeiten Tätigkeiten Vorstand und Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 04.05.2021

Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale kommen für nicht gemeinnützige Vereine nicht in Frage.
Andere steuerfreie Pauschalen gibt es leider nicht.
Evtl. könnte noch eine kurzfristige Beschäftigung möglich sein. Das sind die Abgaben geringer.

Re: Vergütungsmöglichkeiten Tätigkeiten Vorstand und Mitglieder
von: sgm-kassenwart ()
Datum: 05.05.2021

Moin Herr Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle Antwort und den Tipp!

Re: Vergütungsmöglichkeiten Tätigkeiten Vorstand und Mitglieder
von: Tschulie ()
Datum: 10.05.2021

Wir sind auch ein nicht gemeinnütziger Idealverein

Nach dem ich einige Beiträge hier durchgelesen habe will ich mich nochmal Rückversichern.

Wir können eine (steuerfreie) Aufwandsentschädigung Mitgliedern für besonders Zeitintensive Tätigkeiten und Projektleitungen nur mit der Pauschale 256 EUR nach §22 Nr 3 EkSt erbringen.

Das wird dann unter "Personalkosten" verbucht. Müssen wir sonst noch etwas beachten? Irgendetwas ausstellen an das begünstigte Vereinsmitglied? Können Vorstandsmitglieder diese max. 256 € Pauschale auch erhalten?

Hier noch unser Satzungpasus zu Vergütung:

§ 13 Vergütung

1. Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

2. Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Absatz 1 bestimmen, dass dem Vorstand
für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Die Höhe der
Vergütung bestimmt die Mitgliederversammlung

Vielen Dank schon Mal für die Hilfe!

Re: Vergütungsmöglichkeiten Tätigkeiten Vorstand und Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 10.05.2021

Unter diese Pauschale fallen sonstige Einkünfte i.S.d § 22 EStG, die also unter keine andere Einkunftsart des § 2 Abs 1 EStG fallen.
Das gilt, wenn die Vergütung zu niedrig ist als dass ein Arbeitsverhältnis entsteht und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das kann man bei dieser Höhe allgemeine annnehmen.
Man kann aber auch echten Aufwandsersatz zahlen (insbesondere Fahrtkosten).