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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedsbeitrag bei Neumitgliedern entspricht nicht der Beitragsordnung
von: golfplayer21 ()
Datum: 02.05.2021

Hallo,
der Verein(e.V) beschäftigt in Vollzeit einen Clubmanager. Es werden von diesem u.a. Verträge für Neumitglieder geschlossen, die an der Beitragsordnung vorbei gehen.
Beispiel: Neumitglied X bekommt ab Mai für das lfd. Jahr beitragsfreies Spielrecht, für das Folgejahr bekommt er
den Beitagstarif für einen Anfänger obwohl er nachweislich kein Anfänger ist sondern müsste als aktives Mitglied eingestuft werden.
Neumitglied Y bekommt im August für das lfd. Jahr beitragsfreies Spielrecht, für das Folgejahr bekommt er den ordnungsgemässen Beitragstarif als aktives Mitglied.
Beitragsfreiheit gibt es in der Satzung und in der Beitragsordnung nicht.

Ist das rechtlich einwandfrei, wenn nicht was kann dagegen machen?

Vielen Dank !

Re: Mitgliedsbeitrag bei Neumitgliedern entspricht nicht der Beitragsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 02.05.2021

Das ist natürlich nicht in Ordnung. Nur die Mitgliederversammlung kann aber dagegen vorgehen, nicht das einzelne Mitglied. Es muss also ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

Re: Mitgliedsbeitrag bei Neumitgliedern entspricht nicht der Beitragsordnung
von: golfplayer21 ()
Datum: 06.05.2021

Hallo,
Im konkreten Fall, wurde mir das Angebot gemacht ab Monat September Beitragsfrei für das lfd. Jahr; 1.Jahr „Anfänger“ PE (PE=Platzerlaubnis bin diese aber nicht); 2.Jahr „Aktives Mitglied“
Dieses wurde vertraglich festgehalten mit Willenserklärung.
Kann ich eine Anfechtung nach § 124 BGB erklären auf Grund der falschen Beiträge und der Beitragsfreiheit gegen die Beitragordnung und einer da durch erschlichenen Willenserklärung, wenn die Frist der Erkenntnis gewahrt bleibt?
Besteht auch zusätzlich die möglich einer Unterlassungserklärung gegen den Verein, von mir,
weil es in mehreren Fällen zu einer Beitragsfreiheit gekommen ist.

Vielen Dank.

Re: Mitgliedsbeitrag bei Neumitgliedern entspricht nicht der Beitragsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 06.05.2021

Kann ich eine Anfechtung nach § 124 BGB erklären auf Grund der falschen Beiträge und der Beitragsfreiheit gegen die Beitragordnung und einer da durch erschlichenen Willenserklärung, wenn die Frist der Erkenntnis gewahrt bleibt?

# Ja, aber wozu? Sie können ja freiwillig mehr zahlen.

Besteht auch zusätzlich die möglich einer Unterlassungserklärung gegen den Verein, von mir,
weil es in mehreren Fällen zu einer Beitragsfreiheit gekommen ist.

# Nein, das ist Sache der Mitgliederversammlung. Die Form des Rechtsmittels ist dabei ohne Bedeutung.

Re: Mitgliedsbeitrag bei Neumitgliedern entspricht nicht der Beitragsordnung
von: golfplayer21 ()
Datum: 06.05.2021

Hallo Herr Pfeffer,
erstmal vielen Dank für ihre Anwort,
So wie ich das verstanden habe, im §124BGB, geht es dabei um falsche Tatsachen, nicht um Schädigung oder
profitieren aus einem Vertrag.

Re: Mitgliedsbeitrag bei Neumitgliedern entspricht nicht der Beitragsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 06.05.2021

Hier liegt eine Vermischung von einzelvertraglicher Regelung und Korporationsrecht vor.
Außerdem ist man durch einen geringeren Preis rechtlich nicht beschwert. Wer nicht in seinen Rechten verletzt ist, hat auch keine Rechtsmittel.