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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl der Vorstandsmitglieder
von: commanderxy ()
Datum: 23.03.2021

Hallo zusammen,

wir sind ein kleiner Verein und haben derzeit 3 Vorstandsmitglieder. Derzeit "knirscht" es ein wenig, da viele Vorgehensweisen und Entscheidungen nicht ordnungsgemäß abgestimmt sind und nicht gemäß der Satzung entschieden wurden.

Aus diesem Grund überlegen wir bei der demnächst anstehenden OMV den Vorstand auf 4 Personen zu erweitern, um hier ein etwas besseres Gleichgewicht zu schaffen. Diese potenzielle vierte Person ist eingeweiht und möchte dieses Amt auch gerne übernehmen.

Meine Fragen hierzu lauten:

1. Muss ein Antrag zur Erweiterung des Vorstandes als gesonderter TOP gestellt werden oder kann die Erweiterung im Zuge der "normalen" Wahl des Vorstandes durch die Mitglieder erfolgen (also zB. die Mitglieder wählen einen Sportwart und beantragen, dass dieser Bestandteil des Vorstandes ist)?

2. Wenn der Vorstand nur durch einen "erweiterten" Vorstand ergänzt wird, hat dieser erweiterte Vorstand das gleiche Stimmrecht bei den Vorstandssitzungen?

3. Gibt es neben der ausbleibenden Entlastung des Vorstandes noch andere Möglichkeiten eines "Misstrauensvotums" oder dergleichen (also wenn sich das nicht auf den gesamten Vorstand sondern nur auf eine Person bezieht)?

Als kleine Anmerkung dazu kann ich ergänzen, dass in der Vereinssatzung zu den oben genannten Punkten keine detaillierten Regelungen getroffen sind, also gelten hier wohl die gesetzlichen Vorgaben.

Vielen Dank im Voraus!
c-xy

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 23.03.2021

1. Muss ein Antrag zur Erweiterung des Vorstandes als gesonderter TOP gestellt werden oder kann die Erweiterung im Zuge der "normalen" Wahl des Vorstandes durch die Mitglieder erfolgen (also zB. die Mitglieder wählen einen Sportwart und beantragen, dass dieser Bestandteil des Vorstandes ist)?

# Wenn die Satzung bisher nur 3 Vorstandsmitglieder vorsieht, ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Oder was steht dazu in der Satzung?

2. Wenn der Vorstand nur durch einen "erweiterten" Vorstand ergänzt wird, hat dieser erweiterte Vorstand das gleiche Stimmrecht bei den Vorstandssitzungen?

# Ja, wenn die Satzung das nicht anders regelt.

3. Gibt es neben der ausbleibenden Entlastung des Vorstandes noch andere Möglichkeiten eines "Misstrauensvotums" oder dergleichen (also wenn sich das nicht auf den gesamten Vorstand sondern nur auf eine Person bezieht)?

# Nein, nur die Abwahl. Es sei denn die Satzung trifft dazu eine besondere Regelung. Ab er wozu soll ein "Misstrauensvotum" dienen, wenn nicht zur Abwahl?

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: commanderxy ()
Datum: 24.03.2021

Hallo Pfeffer,
vielen Dank für Deine Antworten. In der Satzung steht nichts über die Begrenzung der Vorstandsmitglieder drin, es werden sogar explizit noch der Sportwart und der Jugendwart als potenzielle Vorstandsmitglieder erwähnt. Da es dann zur Erweiterung des Vorstands keine Satzungsänderung benötigt, sollte ja der TOP "Wahl Vorstand" ausreichend sein, um den Vorstand von 3 auf 4 Mitglieder zu erweitern... oder sehe ich das falsch?
VG Commander

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 24.03.2021

Wie lautet denn die Satzungregelung im Wortlaut?
Ich kann mir unter "potentiellen" Vorstandsmitgliedern nichts vorstellen.

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: commanderxy ()
Datum: 24.03.2021

Es steht drin:

Der Abteilungsvorstand besteht grundsätzlich aus:
- dem Abteilungsvorsitzenden
- dem stellv. Abteilungsvorsitzenden
- dem Finanzwart
- dem Sportwart
- dem Jugendwart

Aktuell sind in unserer Abteilung (Unterabteilung vom Gesamtverein) die ersten drei Posten besetzt.
Also könnten wir (soweit ich das verstehe) ohne Probleme zwei weitere Vorstandsmitglieder installieren?

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 24.03.2021

Was ich jetzt nicht verstehe: Hier geht es jetzt um einen Abteilungsvorstand, nicht um den Vereinsvorstand?

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: commanderxy ()
Datum: 24.03.2021

Genau, wir sind eine Abteilung eines größeren Vereins und haben 3 Vorstandsmitglieder.
Es gibt dann die Satzung vom Gesamtverein und die Abteilungsverordnung, die sich an die Satzung angliedert.
Die og 5 Vorstandsposten sind in der Abteilungsverordnung zu finden.

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 24.03.2021

Die Frage ist, wie mann das Wort "grundsätzlich" auslegt.
Das kann "regelmäßig" bedeuten (und damit Abweichungen erlauben).
Oder auch "mindestens".
Da der Abteilungsvorstand eine rein vereinsinterne Angelegenheit ist, wird das nicht problematisch sein.

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: commanderxy ()
Datum: 25.03.2021

So habe ich das auch gedeutet. In unserem Fall kann man das "grundsätzlich" wohl eher so auslegen wie man möchte, da wir derzeit ja auch drei sind und das vom Gesamtverein so akzeptiert ist. Insofern sollte auch eine Erweiterung auf 4 oder noch mehr eigentlich kein Problem sein.

Jetzt stellt sich nur noch die Frage wie das vonstatten geht. Wenn bei der OMV von den Mitgliedern unter dem Punkt "Wahl Vorstand" zB ein Antrag kommt, dass ein Sportwart gewählt werden soll, der dann als Vorstand installiert wird, dieser dann gewählt wird und die Wahl annimmt, ist er dann ab diesem Zeitpunkt Bestandteil des Vorstandes? Oder muss das vorab als separater TOP "Erweiterung Vorstand" beantragt werden?

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 25.03.2021

Wenn man die Satzung auslegt, dass der Vorstand erweitert werden kann, ist m.E. keine andere Formulierung des TOP nötig.

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: commanderxy ()
Datum: 25.03.2021

Okay, hab vielen Dank :)

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: commanderxy ()
Datum: 28.04.2021

Guten Morgen,

wir hatten gestern unsere OMV, was leider Gottes ziemlich ausgeartet ist, da wir als Abteilung keine Abteilungsverordnung haben und daher nur an die Satzung vom Hauptverein gebunden sind. Demzufolge gab es auch keine Möglichkeiten die Erweiterung des Vorstandes von 3 auf 6 Personen anzufechten.

Jetzt hat sich aber herausgestellt, dass drei der Vorstandsmitglieder in einem anderen Verein ebenfalls Bestandteil des Vorstands ist, was laut Satzung genehmigungspflichtig ist. Im Wortlaut heisst es da "Ämter in anderen Sportvereinen dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes übernommen werden."

1. Wie lange hätte ich jetzt Zeit die Wahl aus der OMV anzufechten?
2. Kann dieser Einspruch anonym erfolgen?
3. Wäre damit die komplette Wahl zu wiederholen oder nur die der drei "kritischen" Posten?

Vielen Dank!

Re: Wahl der Vorstandsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 28.04.2021

1. Wie lange hätte ich jetzt Zeit die Wahl aus der OMV anzufechten?
# Ich sehe bei der genannten Klausel keinen Ausschluss für die Wählbarkeit. Die Wahl ist also nicht nichtig oder anfechtbar. Die Klausel liefert lediglich einen Grund den Vorstand wieder abzuberufen.

2. Kann dieser Einspruch anonym erfolgen?
# Nein, weil nur Mitglieder ein Anfechtungsrecht haben, also sichergestellt sein muss, dass die Anfechtung von einem Mitglied kommt.

3. Wäre damit die komplette Wahl zu wiederholen oder nur die der drei "kritischen" Posten?
# Es genügt die Neuwahl der Abzuberufenden.