Re: Insolvenz des Vorsitzenden
von: Rosa ()
Datum: 12.03.2021
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> kann/darf ein Isolvenzverwalter die Bank eines Vereins anschreiben, z.B. um Kontoauszüge zu
verlangen oder um das Konto zu sperren, wenn über das Vermögen des Vereinsvorsitzenden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde?
Der Verwalter kann schon, aber der Verein braucht keine Zuarbeit zu leisten. Das Konto des Verein darf er definitv nicht sperren lassen.
Auskünfte in Bezug auf Zahlungen an den Vorsitzenden oder Eingänge von diesem etc. muss der Verein beantworten.
Hat der Vorsitzende eine Bankvollmacht?
Wenn ja, sollte er diese zurück geben bzw. sich bei der Bank löschen lassen.