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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Insolvenz des Vorsitzenden
von: Dennis ()
Datum: 11.03.2021

Liebe Vereinsexperten,

kann/darf ein Isolvenzverwalter die Bank eines Vereins anschreiben, z.B. um Kontoauszüge zu verlangen oder um das Konto zu sperren, wenn über das Vermögen des (einzigen und von den Einschränkungen des 181 BGB befreiten) Vereinsvorsitzenden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Der Verein ist nicht insolvent, sondern der Vorsitzende als natürliche Person.

Über jede Info würde ich mich sehr freuen.

Vielen lieben DANK

Dennis

Re: Insolvenz des Vorsitzenden
von: Rosa ()
Datum: 12.03.2021

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> kann/darf ein Isolvenzverwalter die Bank eines Vereins anschreiben, z.B. um Kontoauszüge zu
verlangen oder um das Konto zu sperren, wenn über das Vermögen des Vereinsvorsitzenden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde?

Der Verwalter kann schon, aber der Verein braucht keine Zuarbeit zu leisten. Das Konto des Verein darf er definitv nicht sperren lassen.
Auskünfte in Bezug auf Zahlungen an den Vorsitzenden oder Eingänge von diesem etc. muss der Verein beantworten.

Hat der Vorsitzende eine Bankvollmacht?
Wenn ja, sollte er diese zurück geben bzw. sich bei der Bank löschen lassen.

Re: Insolvenz des Vorsitzenden
von: Dennis ()
Datum: 26.03.2021

Danke für die Antwort. Ja, der Vorsitzende hat eine Bankvollmacht... Diese soll auch bestehen bleiben....