Re: Vorsitzender tritt zurück - wie weiter?
von: pfeffer ()
Datum: 18.02.2021
Grundsätzlich muss zeitnah ein Neuwahl durchgeführt werden. Der Vorstand kann also nicht einfach verkleinert werden, wenn die Satzung das nicht vorsieht.
Wichtig ist vor allem die Vertretungsberechtigung. D.h. kann der Restvorstand den Verein noch rechtgeschäftlich vertreten? Das muss sich aus der Satzung bzw. dem Registerauszug ergeben.