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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gründung in Pandemie-Zeiten
von: Alexa22 ()
Datum: 10.02.2021

Guten Abend,

wir möchten in Kürze einen Verein gründen. Unsere Gründungsversammlung muss bereits per Online-Meeting stattfinden und die Unterschriften dann einzeln eingesammelt werden. Muss man/sollte man in die Satzung einen Passus aufnehmen, dass Online-Mitgliederversammlungen durchgeführt werden dürfen? (Wie wäre ein passender Wortlaut?) Oder erlischt diese gesetzliche Erlaubnis ohnehin am Ende des Pandemie-Status, so dass man in den nächsten Jahren auch trotz Satzung keine Online-Mitgliederversammlungen mehr abhalten darf? Vielen Dank!

Re: Gründung in Pandemie-Zeiten
von: pfeffer ()
Datum: 11.02.2021

Gerade weil die Übergangsregelung, nach der virtuelle Versammlungen ohne Satzungsgrundlage möglich sind, nur bis Ende 2021 gilt, sollte man das in der Satzung verankern.
Bei der Ausgestaltung hat der Verein freie Hand. Wegen der raschen technischen Änderungen, wird sich empfehlen, in die Satzung nur eine allgemeine Regelung einzufügen und zur Umsetzung auf eine Geschäftsordnung zu verweisen.