Re: Gründung in Pandemie-Zeiten
von: pfeffer ()
Datum: 11.02.2021
Gerade weil die Übergangsregelung, nach der virtuelle Versammlungen ohne Satzungsgrundlage möglich sind, nur bis Ende 2021 gilt, sollte man das in der Satzung verankern.
Bei der Ausgestaltung hat der Verein freie Hand. Wegen der raschen technischen Änderungen, wird sich empfehlen, in die Satzung nur eine allgemeine Regelung einzufügen und zur Umsetzung auf eine Geschäftsordnung zu verweisen.