Re: Kann eine Person Kassenwart UND Schriftführer sein?
von: pfeffer ()
Datum: 07.02.2021
...kann ich den Posten der Kassenwartin und der Schriftführerin ausführen?
# Die Posten gibt es nicht (gesetzlich) - die Satzung schafft sie erst. Sie haben also freie Hand.
Wenn ja, ist folgender Satz in unserer Satzung missverständlich dahin gehend, dass man es so lesen könnte, als wenn der Vorstand aus 4 Personen besteht und nicht aus 3 (wenn ich beide Posten inne habe)
(1) Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, ihrer Stellvertreterin, einer Schriftführerin und der Kassenwartin.
Wie könnte man es formulieren, dass gleich erkennbar ist, dass es "nur" 3 Vorstände gibt?
# In dem man ein Amt weglässt oder es meinetwegen Schriftführerin/Kassenwartin nennt.
Und zur Sicherheit nochmal die Frage: Kassenwart und Schatzmeister ist das gleiche, oder?
# Üblichweise schon, aber das kann wie gesagt die Satzung frei definieren.
Bei uns gibt die Meinungen, dass nur ein Schatzmeister im Vorstand sein kann, nicht ein Kassenwart...
# Gemein ist vermutlich der Kassenprüfer.
Aber wie gesagt: Ihr Problem beruht auf einem Missverständnis. Nämlich dem, zu meinen, die Ämter wären gesetzlich definiert. Dem ist aber nicht so. Die Satzung kann beliebige Ämter definieren und beliebige Namen dafür verwenden. Sinnvoll wäre es aber, wenn die Satzung erläutert, was in das jeweilige Ressort fällt.