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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Handhabung Quittungen / Belege für geleistete Tätigkeiten
von: Dominik ()
Datum: 06.02.2021

Hallo zusammen,

ich möchte von jemanden außerhalb des Vereins Helme lackieren lassen.
Diese Person möchte für die Arbeit und die Farbe 20 Euro pro Helm haben, was sehr günstig ist.
Es ging um 10 bis 15 Helme, also ca. 300 Euro.

Die Person macht das in ihrer Freizeit, da sie entsprechende Fähigkeiten hat. Die Person hat kein Gewerbe um mir eine Rechnung zu stellen.

Reicht es hier aus die Bezahlung mit einer Quittung zu handhaben oder ist hier etwas Bestimmtes zu berücksichtigen?

Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß Dominik

Re: Handhabung Quittungen / Belege für geleistete Tätigkeiten
von: pfeffer ()
Datum: 06.02.2021

Einen Unterschied zwischen Quittung und Rechnung gibt es in dieser Hinsicht nicht.
Auch ohne Gewerbeanmeldung kann man in geringem Umfang selbstständige Tätigkeiten ausüben, wenn das nicht auf Dauer angelegt und erwerbsmäßig geschieht.