Darf auch Schriftführer zur Vorstandssitzung einladen?
von: Emeraude ()
Datum: 04.02.2021
Hallo,
in unserer Satzung steht:
..." Der Vorstand tritt mindestens viermal pro Jahr und nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen, eine Frist von wenigstens zwei Wochen ist einzuhalten."...
Wäre es auch möglich, dass der Schriftführer (auch im Vereinsvorstand) einberuft? Wenn ja, dann muss die Satzung sicher entsprechend noch ergänzt werden?
Noch ne (weitere) doofe Frage: wir haben bis jetzt immer mit einer EINLADUNG zur MV eingeladen. In der Satzung steht aber EINBERUFEN. Ist doch das gleiche, oder? Oder muss die EINLADUNG in EINBERUFUNG umgenannten werden...?
Danke und viele Grüße, Simone