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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Darf auch Schriftführer zur Vorstandssitzung einladen?
von: Emeraude ()
Datum: 04.02.2021

Hallo,

in unserer Satzung steht:

..." Der Vorstand tritt mindestens viermal pro Jahr und nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen, eine Frist von wenigstens zwei Wochen ist einzuhalten."...

Wäre es auch möglich, dass der Schriftführer (auch im Vereinsvorstand) einberuft? Wenn ja, dann muss die Satzung sicher entsprechend noch ergänzt werden?

Noch ne (weitere) doofe Frage: wir haben bis jetzt immer mit einer EINLADUNG zur MV eingeladen. In der Satzung steht aber EINBERUFEN. Ist doch das gleiche, oder? Oder muss die EINLADUNG in EINBERUFUNG umgenannten werden...?

Danke und viele Grüße, Simone

Re: Darf auch Schriftführer zur Vorstandssitzung einladen?
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2021

Wäre es auch möglich, dass der Schriftführer (auch im Vereinsvorstand) einberuft? Wenn ja, dann muss die Satzung sicher entsprechend noch ergänzt werden?

# Ja, die Satzung erlaubt keine gültige Einberufung durch den Schriftführer.


Noch ne (weitere) doofe Frage: wir haben bis jetzt immer mit einer EINLADUNG zur MV eingeladen. In der Satzung steht aber EINBERUFEN. Ist doch das gleiche, oder? Oder muss die EINLADUNG in EINBERUFUNG umgenannten werden...?

# Die Bezeichnung spielt keine Rolle. Es muss nur klar sein, dass zur Mitgliederversammlung eingeladen wird und das steht ja nicht in Frage.

Re: Darf auch Schriftführer zur Vorstandssitzung einladen?
von: Emeraude ()
Datum: 04.02.2021

super, vielen Dank.

Noch zur Sicherheit: in Satzung steht "der Vorstand hat eine MV einzuberufen". Dann kann der Schriftführer die Einladungen versenden, da er ja im Vorstand ist. Richtig?

Sorry und nochmals danke....

Re: Darf auch Schriftführer zur Vorstandssitzung einladen?
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2021

Oben ging es ja um die Einberufung der Vorstandssitzung.
Für die MV gilt (wenn die Satzung das nicht anders regelt): Der vertretungsberechtige Vorstand kann einberufen. Der Schriftführer kann das also nur dann, wenn er alleinvertretungsberechtigt ist.

Re: Darf auch Schriftführer zur Vorstandssitzung einladen?
von: Emeraude ()
Datum: 04.02.2021

Genau, in meiner letzten Frage ging es um unseren § bzgl. der MV.

Wenn ich (nur Schriftführerin im Vorstand) die Einladungen versenden möchte, dann muss unser Punkt also in mit folgendem Satz (in >> <<) ergänzt werden:

" Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. >> Die Sitzungen werden von der Vorsitzenden, bei deren Verhinderung von ihrer Stellvertreterin, bei deren Verhinderung von der Schriftführerin einberufen << Die Einberufung erfolgt schriftlich per Brief oder Email unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung folgenden Tag. Die Einladungsschreiben sind an die letzte dem Verein bekannte (Post- oder Email-) Adresse des einzelnen Mitglieds zu richten."

Ist das korrekt und auch rechtens?

Danke!

Re: Darf auch Schriftführer zur Vorstandssitzung einladen?
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2021

Ja, so könnte man das regeln.