Re: Minderheitenbegehren war erfolgreich. Registrierung ist erreicht
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2021
Die Nutzung des Vereinsbriefpapier kann man ihm natürlich untersagen. Außerdem müsste er alle Vereinsunterlagen umgehend herausgeben. Ob da ein Straftatbestand vorliegt (Urkundenfälschung) ist ein andere Frage.
Wahrscheinlich ist ein rechtlichen Vorgehen ohnehin zu aufwendig. Wenn man die Mitglieder informiert, dass der alte Vorstand aus dem Amt ist, sollte sich die Sache erledigen.
Dort wo der alte Vorstand noch Zugriff auf Vereinsvermögen und -anlagen hat, muss man natürlich einschreiten und kann das auch effektiv (z.B. durch Hausverbot).
Ich würde aber ein Ausschlussverfahren einleiten. Dafür hat er das Vereinsleben ausreichend gestört.
Leider ist es so, das manche Vereinsvorstände den Verein für einen rechtsfreien Privatraum halten.
Wo soll denn die MV stattfinden, zu der der Vorstand eingeladen hat? Von Vereinsräumen kann man ihn per Hausverbot fern halten. Wenn er anderswo Räume anmietet, muss er die Kosten selbst tragen.