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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Minderheitenbegehren war erfolgreich. Registrierung ist erreicht
von: Andreas19 ()
Datum: 26.01.2021

Wir haben das Minderheitenbegehren mit großem Erfolg abschließen können. Die Neuwahl des Vorstandes ist erfolgt und das Amtsgericht hat die Registrierung eingetragen.

Alles gut...

...nur einer tobt nach wie vor: Der alte 1. Vorsitzende. Er ist nicht mehr im neuen Vorstand, hat auch nicht kandidiert, will nun aber erneut eine Mitgliederversammlung einberufen, um uns wieder abzuwählen.

Wie können wir ihn stoppen? Was ist, wenn er die Einladung an alle Mitglieder schreibt und diese zu einem bestimmten Termin einlädt?

Wenn wir den Mitgliedern sagen, sie sollen zu seiner Mitgliederversammlung nicht hingehen, dann hat er sofort die Mehrheit.

Re: Minderheitenbegehren war erfolgreich. Registrierung ist erreicht
von: pfeffer ()
Datum: 26.01.2021

Wie können wir ihn stoppen? Was ist, wenn er die Einladung an alle Mitglieder schreibt und diese zu einem bestimmten Termin einlädt?

# Die Beschlüsse einer solchen MV wären nicht wirksam, weil die Einladung nur vom amtierenden Vorstand kommen darf.

Wenn wir den Mitgliedern sagen, sie sollen zu seiner Mitgliederversammlung nicht hingehen, dann hat er sofort die Mehrheit.

# Das ist wie gesagt ohne Belang, weil die Beschlüsse ungültig sind.
Es kann eben nicht jeder zur Versammlung einladen.

Re: Minderheitenbegehren war erfolgreich. Registrierung ist erreicht
von: Andreas19 ()
Datum: 26.01.2021

Konkret:
Er schreibt mit dem Briefpapier des Vereins die Einladung.
Ist das strafbar?
Gibt es einen Gerichtsentscheid dazu?
Müsste man mit einer einstweiligen Verfügung ihm dies verbieten?

Re: Minderheitenbegehren war erfolgreich. Registrierung ist erreicht
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2021

Die Nutzung des Vereinsbriefpapier kann man ihm natürlich untersagen. Außerdem müsste er alle Vereinsunterlagen umgehend herausgeben. Ob da ein Straftatbestand vorliegt (Urkundenfälschung) ist ein andere Frage.
Wahrscheinlich ist ein rechtlichen Vorgehen ohnehin zu aufwendig. Wenn man die Mitglieder informiert, dass der alte Vorstand aus dem Amt ist, sollte sich die Sache erledigen.
Dort wo der alte Vorstand noch Zugriff auf Vereinsvermögen und -anlagen hat, muss man natürlich einschreiten und kann das auch effektiv (z.B. durch Hausverbot).
Ich würde aber ein Ausschlussverfahren einleiten. Dafür hat er das Vereinsleben ausreichend gestört.
Leider ist es so, das manche Vereinsvorstände den Verein für einen rechtsfreien Privatraum halten.
Wo soll denn die MV stattfinden, zu der der Vorstand eingeladen hat? Von Vereinsräumen kann man ihn per Hausverbot fern halten. Wenn er anderswo Räume anmietet, muss er die Kosten selbst tragen.

Re: Minderheitenbegehren war erfolgreich. Registrierung ist erreicht
von: Andreas19 ()
Datum: 27.01.2021

Wir nehmen ihm das Vereinspapier weg und informieren die Mitglieder.

Das Ausschlussverfahren wäre zusätzlich ein guter Weg, dann kann er nicht mehr so viel kaputt machen und sich nicht mehr so einmischen.

Mal schauen, wie so ein Ausschlussverfahren geht.

Re: Minderheitenbegehren war erfolgreich. Registrierung ist erreicht
von: Rosa ()
Datum: 27.01.2021

Andreas19 schrieb:
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> Mal schauen, wie so ein Ausschlussverfahren geht.

Schau mal in die Satzung, Dort müsste etwas drin stehen. Wenn nicht muss die Satzung geändert werden,

Re: Minderheitenbegehren war erfolgreich. Registrierung ist erreicht
von: Andreas19 ()
Datum: 31.01.2021

steht nichts in der Satzung.
Muss die Satzung wirklich geändert werden, oder gibt es da allgemein gültige Regeln?

Re: Minderheitenbegehren war erfolgreich. Registrierung ist erreicht
von: pfeffer ()
Datum: 31.01.2021

Es gibt eine allgemeine Regelung: Jeder Vertrag (auch die Mitgliedschaft) kann aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtiger Grund heißt: Das Mitglied stört durch sein Verhalten das Vereinsleben so sehr, dass dem Verein ein weiterer Verbleib des Mitglieds nicht zugemutet werden kann. Das scheint mit bei den o.g. Tatbeständen der Fall zu sein.