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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Reihenfolge im Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 09.01.2021

Wir hatten auf die Wahlliste mehrere Personen für den Vorstand gesetzt, davon etliche unbedeutende und eine sehr bedeutende. DIese bedeutende Person wollte aber nie ganz oben auf der Liste stehen. Das war auf dem Stimmzettel sehr gut möglich.

Bei der Wahl ist diese Person nun aber doch ganz oben gelandet, das heißt, sie hat die meisten Stimmen bekommen.

Nun möchte sie von dem ganz oben wieder weg. Was sollen wir tun: Soll sie zurücktreten, kann sie auf einen Beisitzerposten wechseln? Muss sie aus dem Verein austreten, um von der Spitze wegzukommen?

Re: Reihenfolge im Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2021

Sie kann die Wahl einfach nicht annehmen.
Ich verstehe aber das Wahlverfahren hier nicht. Erlaubt die Satzung die Wahl mit relativer Mehrheit?
Gibt es keine Amtsbezeichnungen im Vorstand. Ein Nachrücken bzw. der Wechsel auf einen anderen Posten ohne Neuwahl wäre nämlich nur im Sonderfall möglich.

Re: Reihenfolge im Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 10.01.2021

Es hatten mehrere Personen für den Vorstand kandidiert.
Einige dieser Personen haben die absolute Mehrheit erreicht und gelten daher als gewählt.
Unter diesen gewählten Personen gab es Personen, die mehr Stimmen hatten als andere, also es gab eine Reihenfolge unter den Gewählten. Sollen wir diese Reihenfolge einfach ignonieren, und die Gewählten alphabetisch aufführen.

Re: Reihenfolge im Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 10.01.2021

Es hatten mehrere Personen für den Vorstand kandidiert.

# Auch mehrere Personen für ein Amt? Oder gibt es keine Amtsbezeichnungen?

Einige dieser Personen haben die absolute Mehrheit erreicht und gelten daher als gewählt.

# Je eine pro Amt?

Unter diesen gewählten Personen gab es Personen, die mehr Stimmen hatten als andere,

# Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, ob jemand die einfache (absolute) Mehrheit erreicht hat.

also es gab eine Reihenfolge unter den Gewählten.

# Das spielt ebenfalls keine Rolle. Gewählt ist pro Amt nur eine Personen.
Ein Nachrücken wäre nur zulässig, wenn die Satzung das so regelt.
Tritt jemand zurück (d.h. nimmt die Wahl nicht an), muss grundsätzlich neu gewählt werden.

Re: Reihenfolge im Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 11.01.2021

Es gab Ämter für die eine Person kandidiert hatte - und es gab Ämter für die viele Personen kandidiert haben, z.B. die Beisitzer.
Gewählt waren alle über der einfachen(absulten) Mehrheit

Unter diesen Gewählten gab es aber doch noch eine Reihenfolge, weil manche 50, andere 45, andere 42 Stimmen erhalten hatten. Notwendg waren 40 Stimmen, also alle über 40 Stimmen waren gewählt.

Die Personen wurden entsprechend dem Stimmergebnis aufgelistet und nicht so wie voher alphabetisch, und so egab es sich, dass eine Person, die alphabetisch an 5. Stelle stand, plötzlich an erster Stelle stand, wie gesagt, nur in dem Bereich für den den sie kandidiert hatte.

Nun möchte die Person aber nicht an erster Stelle stehen, können wir künftig wieder die alphabetische Liste machen?

Re: Reihenfolge im Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 11.01.2021

Unter diesen Gewählten gab es aber doch noch eine Reihenfolge, weil manche 50, andere 45, andere 42 Stimmen erhalten hatten. Notwendg waren 40 Stimmen, also alle über 40 Stimmen waren gewählt.

# Nach meiner Auffassung ist das keine Einzelwahl. Das Verfahren wäre also nur zulässig, wenn die Satzung das explizit erlaubt.
Wenn jemand zurücktritt, muss die Wahl erneut durchgeführt werden, wenn die Satzung das nicht speziell regelt.
Leider haben Sie erneut nicht angegeben, wie das Wahlverfahren laut Satzung aussieht.