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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: Emeraude ()
Datum: 08.01.2021

Wäre es auch generell (also nicht nur zu Coronazeiten) möglich, Mitgliederversammlungen per Videokonferenzen abzuhalten, wenn die Satzung das entsprechend vorgibt / beeinhaltet?

Wir sind nur 4 Mitglieder und in BaWü, NS und NRW verteilt und würde das Ganze SEHR vereinfachen!!

Danke und Gruß, Simone

Re: Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 08.01.2021

Ja, das hat die Rechtsprechung schon vor einiger Zeit klargestellt.

Re: Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: eteragram ()
Datum: 24.03.2021

muss die online-MV in der Satzung genannt sein oder kann sie auch ohne Berücksichtigung in der Satzung gehalten werden?

Re: Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 25.03.2021

Generell muss die virtuelle MV in der Satzung verankert sein, weil das BGB sie nicht vorsieht.
Aktuell gilt aber die Übergangsregelung durch das "Corona-Gesetz". Ich würde aber nach den aktuellen Erfahrungen in jedem Fall eine virtuelle MV in die Satzung aufnehmen. Man sie ja später nicht unbedingt nutzen, hat aber die Option.

Re: Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: Daniel Albert ()
Datum: 27.04.2021

Hallo,
ich knüpfe mich mal der Frage an. Wir sind ein Verein Mittagsbetreuung und müssten dringend eine Mitgliederversammlung halten, da wir die Beiträge anpassen müssen.
Wir sind in Bayern angesiedelt.
In unserer Satzung ist eine Mitgliederversammlung Online anzuhalten nicht verankert.

Welche Regelungen sind hier erlassen wurden um die Vereine zu unterstützen ?

Gruß Daniel Albert

Daniel Albert
Finanz- und Versicherungsvermittler
www.finanzberatung-albert.de

Re: Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 27.04.2021

Bis Ende des Jahres gilt das "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie"(GesRuaCOVBekG).
Danach ist eine virtuelle Mitgliederversammlung auch ohne entsprechende Satzungsregelung problemlos möglich. Es liegt faktisch im Ermessen des Vorstands, das umzusetzen.

Re: Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: Daniel Albert ()
Datum: 01.05.2021

Ok aber wir müssen in diesem Jahr nicht die Satzung ändern sondern können unsere Mitgliederversammlung Online durchführen ?

Daniel Albert
Finanz- und Versicherungsvermittler
www.finanzberatung-albert.de

Re: Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 02.05.2021

Ganz richtig.

Re: Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: Karl ()
Datum: 06.05.2021

pfeffer schrieb:
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> Ganz richtig.


Wir würden gerne auch über 2021 eine virtuelle MV ermöglichen. Dafür haben wir eine Satzungsanpassung vorgenommen, die wir in der kommenden virtuellen MV noch bestätigt haben müssen.

Dabei kam ein Thema auf: Theoretisch ist es möglich, dass es Mitglieder gibt, die technisch/fachlich nicht in der Lage sind, an einer solchen MV beteiligt zu werden.
Hybride Versammlungen zu machen, d.h. den Mitgliedern vorher die Möglichkeit zu geben per Post abzustimmen, ist aber immens aufwendig.

Hat damit jemand Erfahrungen?

Re: Mitgliederversammlungen grundsätzlich per Videokonferenz möglich?
von: Rosa ()
Datum: 11.05.2021

Es ist zwar aufwendig, aber machbar. Die Unterlagen sind so zu händeln wie bei einer Briefwahl.