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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zur MV
von: Reiner W. ()
Datum: 04.01.2021

Hallo in Forum, ich habe folgende Situation,
Unser Kleingarten-Verein hat inhaltlich, folgende Einladung zur MV versendet.
1. Termin 29.1.2021 dieser fällt wohl wegen den weiteren Corona-Regelungen aus,
2. hat er einen Ersatztermin am 23.04.2021 angegeben
3. noch einen dritten Termin am 11.06.2021 vorgeschlagen.
Die ganze Versammlung soll in einer Holzbaufirma stattfinden, einer teilweise offenen Halle. Es gibt 50 Sitzplätze der Rest muss stehen. Angaben über technische Voraussetzung wie Mikro wurden nicht angegeben.
Normalerweise sind wir mit unserer MV in einem Bürgerzentrum, überdacht, beheizt, jeder bekommet einen Sitzplatz und es gibt eine hervorragende Akustik. Meistens kommen so 150-200 Mitglieder.
Der Vorstand hat die Versammlungsdauer von vornerein auf 60-90 Minuten begrenzt.
Die Berichte vom Vorstand, wurden schon mit der Einladung den Mitgliedern auf dem Postweg mitgeteilt. Diese sollte/kann sich jeder durchlesen.
Es gibt 9 TOPs, es stehen Neuwahlen von 14 Personen an und es liegen 4 Anträge vor. Ganz abgesehen von den Fragen zu den Berichten und der Entlastung.
Falls MVs nicht stattfinden, sollen die Mitglieder sich in den Aushängen der Kleingartenanlage, weitere Infos abholen.
Jetzt die Fragen.
1. Muss eine bereits einberufene MV nicht abgesagt/verschoben werden? Information wie in der Satzung! Bei uns wäre das Schriftlich.
2. Müsste für einen neuen Termin (2 oder 3 Vorschlag) nicht wie zum ersten Termin neu eingeladen werden?
3. Ist so eine Halle eines Handwerksbetreib für die Mitglieder zumutbar?
4. Darf der Vorstand die Sitzungsdauer so knapp begrenzen? Meines Wissens endet die MV wenn alle TOPs abgearbeitet sind. Wenn ich nur mal durchrechen und für 14 Leute die Gewählt werden sollen je 5 Minuten nehme, komme ich da ja schon auf 70 Minuten! Und wir haben für jeden Posten zwei Vorschläge!
Es ist ein bisschen viel Text, aber mir scheint das alles nicht ganz Vereinsrechtlich in Ordnung zu sein. Oder sehe ich das falsch?

Re: Einladung zur MV
von: pfeffer ()
Datum: 04.01.2021

1. Muss eine bereits einberufene MV nicht abgesagt/verschoben werden? Information wie in der Satzung! Bei uns wäre das Schriftlich.

# Ja. Und wenn abgesagt wird, muss neu eingeladen werden. Die Mehrfachtermine sind so gesehen nur eine Vorankündigung, weil ja nicht klar ist, welcher Termin nun verbindlich ist.

2. Müsste für einen neuen Termin (2 oder 3 Vorschlag) nicht wie zum ersten Termin neu eingeladen werden?

# Ja. s.o.

3. Ist so eine Halle eines Handwerksbetreib für die Mitglieder zumutbar?

# Da hätte ich Bedenken, vor allem wegen der Witterung. Das kann schnell dazu führen, dass die Teilnahme unzumutbar ist (und sei es nur für bestimmte Mitglieder) und damit die Versammlungsbeschlüsse anfechtbar.

4. Darf der Vorstand die Sitzungsdauer so knapp begrenzen? Meines Wissens endet die MV wenn alle TOPs abgearbeitet sind. Wenn ich nur mal durchrechen und für 14 Leute die Gewählt werden sollen je 5 Minuten nehme, komme ich da ja schon auf 70 Minuten! Und wir haben für jeden Posten zwei Vorschläge!

# Auch ein zu enger Zeitrahmen kann ein Anfechtungsgrund sein. Das hängt natürlich von den konkreten Umständen ab. Wenn aber der Zeitrahmen erkennbar nicht ausreicht, um die Tagesordnungspunkte abzuarbeiten, sind die Beschlüsse anfechtbar.



Edited 1 time(s). Last edit at 04.01.2021 by pfeffer.

Re: Einladung zur MV
von: Reiner W. ()
Datum: 04.01.2021

Ich habe es mir fast gedacht!
Vielen Dank für die schnelle Info,

Re: Einladung zur MV
von: boernie53 ()
Datum: 04.01.2021

Hallo,

wenn wir den Verbandsraum terminlich nicht buchen können, halten wir unsere MV im Freien ab.
Hat noch nie jemand geklagt, dass es unzumutbar ist. Während der Coronazeit vielleicht sogar empfehlenswert

MfG
boernie53

Re: Einladung zur MV
von: Rosa ()
Datum: 05.01.2021

boernie53 schrieb:
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> wenn wir den Verbandsraum terminlich nicht buchen können, halten wir unsere MV im Freien ab.
Hat noch nie jemand geklagt, dass es unzumutbar ist. Während der Coronazeit vielleicht sogar
empfehlenswert>

Reicht der Verhandlungsraum nicht für alle Mitglieder aus, ist es auf alle Fälle besser die MV im freien abzuhalten. Technik sollte bei sehr vielen Mitgliedern aber vorhanden sein.

Es kann auch eine MV per Brief/Mail erfolgen.

Re: Einladung zur MV
von: Rosa ()
Datum: 05.01.2021

boernie53 schrieb:
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boernie53 schrieb:
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> wenn wir den Verbandsraum terminlich nicht buchen können, halten wir unsere MV im Freien ab.
Hat noch nie jemand geklagt, dass es unzumutbar ist. Während der Coronazeit vielleicht sogar
empfehlenswert>

Reicht der Verhandlungsraum nicht für alle Mitglieder aus, ist es auf alle Fälle besser die MV im freien abzuhalten. Technik sollte bei sehr vielen Mitgliedern aber vorhanden sein.

Es kann auch eine MV per Brief/Mail erfolgen.