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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl lief gut
von: Andreas19 ()
Datum: 31.12.2020

Die Wahl für den neuen Vorstand lief sehr gut. 80 Prozent der Mitglieder haben sich an der Briefwahl beteiligt. Die Stimmen sind ausgezählt und das Protokoll wurde dem Registergericht übergeben.

Leider hat aber bereits Minuten nach der Wahl der letzte 1. Vorsitzende mit mehreren Klagen gegen die Wahl gedroht und kleine Details geschrieben, die ihm nicht passen.

Vom Gericht her haben wir ausreichend Zeit, gleich wieder eine Mitlgiederversammlung in Form von einer Briefwahl einzuberufen und dabei die kleinen Details zu beantworten, bzw. nachzubessern.

Sollen wir das tun? Ich meine, es wäre gut, sozusagen hilfeweise noch eine Wahl zu machen.

Wie ist es jetzt: Der neue 1. Vorsitzende ist korrekt gewählt. Es heißt, seine Amtszeit beginnt sofort, aber wegen der zu erwartenden Klage ist es wohl eine schwebende Amtszeit? oder noch gar keine Amtszeit?

Re: Wahl lief gut
von: pfeffer ()
Datum: 31.12.2020

Eine schwebendes Wahlergebnis gibt es nicht. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl.
Es macht sicher keinen Sinn, behelfsweise ein zweite Wahl durchzuführen, weil auch diese angefochten werden kann. Zudem würde das unterstellen, dass die erste Wahl fehlerhaft war
Ich würde ganz entspannt abwarten, welche rechtlichen Schritte der alte Vorstand einleitet.

Re: Wahl lief gut
von: Andreas19 ()
Datum: 31.12.2020

das verstehe ich sehr gut. Wenn wir jetzt hilfsweise eine erneute Wahl ansetzen, dann räumen wir ein, dass wir meinen, dass die Wahl gerade ungültig war. Das wäre sozusagen ein Eigentor und das ist sicher nicht hilfreich.

Übrigens hat der letzte erste Vorsitzende an der Wahl selbst teilgenommen, das ist doch eine Akzeptanz der Wahl, oder?

Re: Wahl lief gut
von: pfeffer ()
Datum: 31.12.2020

Leider schließt dass eine Anfechtung durch ihn nicht aus.

Re: Wahl lief gut
von: Andreas19 ()
Datum: 01.01.2021

Ja, sehe ich auch so.

Nun ist das Protokoll an das Gericht gegeben worden, dann sehen wir weiter.

Muss man den letzten Vorstand benachrichtigen, dass eine Neuwahl erfolgte und er nicht mehr im Amt ist? Oder ergibt sich das ganz von selbst, er weiß es ja. Niemand will ihn anschreiben. Er sprüht so viele Aggressionen aus.

Re: Wahl lief gut
von: Rosa ()
Datum: 01.01.2021

Andreas19 schrieb:
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> Muss man den letzten Vorstand benachrichtigen, dass eine Neuwahl erfolgte und er nicht mehr im
Amt ist? <

Nein, braucht ihr nicht. Eine Übergabe der Unterlagen muss nun erfolgen. Dies würde ich schriftlich machen. Denkt auch an die digitalen Aufzeichnungen.

Re: Wahl lief gut
von: Andreas19 ()
Datum: 02.01.2021

Soll dieses Schreiben noch die Wahlleitung machen, oder der gesamte neue Vorstand?
Oder sollen wir erst mal die Klage des alten Vorstandes abwarten?

Re: Wahl lief gut
von: pfeffer ()
Datum: 02.01.2021

Zuständig ist der neue Vorstand. Er ist mir der Wahl im Amt.
Wenn eine schriftliche Wahl durchgeführt wird, muss das Ergebnis den Mitgliedern bekannt gegeben werden. Hier ist der alte Vorstand nicht anders zu behandeln als jedes andere Mitglied.
Anders als bei einer Wahlversammlung erfahren es die Mitglieder - soweit sie anwesend sind - ja nicht automatisch.

Re: Wahl lief gut
von: Andreas19 ()
Datum: 03.01.2021

also einen Brief oder ein Email an alle Mitglieder schreiben: Inhalt Wahlergebnis.
Muss der Brief sofort geschrieben werden, oder reicht es in einer oder in zwei Wochen?

Re: Wahl lief gut
von: Rosa ()
Datum: 03.01.2021

Andreas19 schrieb:
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> also einen Brief oder ein Email an alle Mitglieder schreiben: Inhalt Wahlergebnis.<

Wichtig ist nur, dass alle das Ergebnis erfahren. Wie ist von der Sache her egal.Wenn du dies per Mail machst, achte auf den Datenschutz, hier als Blindkopie an alle

> Muss der Brief sofort geschrieben werden, oder reicht es in einer oder in zwei Wochen?<

Zeitnah ist besser. Lieber ein wenig früher.

Re: Wahl lief gut
von: Andreas19 ()
Datum: 04.01.2021

ja, das machen wir so.

Nocb eine Frage: Wir haben ja nun gewählt und der vom Gericht ermächtigte Vorstand hat das Protokoll unterschrieben. Eine Unterschrift ist dem Gericht bekannt, denn dieser Vorstand hat direkt am Gericht unterschrieben, als die Ermächtigung kam.

Vom gewählten Vorstand ist dem Gericht die Unterschrift einer Person bekannt, weil die früher schon erster Vorstand war und kürzlich auch direkt beim Gericht unterschrieben hat.

Welche Unterschriften müssen wir jetzt noch vorlegen, bzw. vom Notar beglaubigen lassen, oder können die Personen direkt beim Gericht unterschreiben? Man geht ja im Moment nicht so gerne in Kanzleien, besser direkt vor dem Gericht auf der Straße unterschreiben?
Oder reichen die beiden bekannten Unterschriften schon?

Re: Wahl lief gut
von: pfeffer ()
Datum: 04.01.2021

Es geht nicht darum, ob dem Gericht die Unterschrift bekannt ist.
Anmeldungen zum Vereinsregister (hier der neue Vorstand) müssen per öffentlicher Beglaubigung erfolgen. In den meisten Bundesländern geht das nur über den Notar.
Die Anmeldung muss durch den vertretungsberechtigten Vorstand erfolgen.



Edited 1 time(s). Last edit at 04.01.2021 by pfeffer.

Re: Wahl lief gut
von: Andreas19 ()
Datum: 04.01.2021

Wir haben uns beim Notar angemeldet.

Ansonsten: Der bisherige Vorsitzende denkt nicht daran, die Wahl anzuerkennen und er unterdrückt nach wie vor alle Angestellten, so wie immer. Er ignoriert einfach die Neuwahl.
Was sollen wir machen?

Re: Wahl lief gut
von: pfeffer ()
Datum: 04.01.2021

Das verstehe ich nicht: Der alten Vorstand ist abgewählt und damit auch seiner Funktion als "Dienstherr" enthoben. Im Zweifel kann man ihm Hausverbot erteilen.
Oder in welcher Weise schikaniert er die Angestellten?

Re: Wahl lief gut
von: Andreas19 ()
Datum: 05.01.2021

Er ließ den Angestellten erklären, dass die Wahl nicht gilt, er dagegen klagen wird und dass nur er selbst der rechtmäßige Vorstand weiterhin ist.

Kein Angestellter wagte etwas dagegen zu sagen, er hatte den Angestellten ja schon mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn sie an der Wahl teilnehmen.

Re: Wahl lief gut
von: pfeffer ()
Datum: 05.01.2021

Da sollte der neue Vorstand sich mit einer Klarstellung an die Mitarbeiter wenden.
Außerdem sollte er seinerseits dem alten Vorstand mit rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn er sich weiterhin als Dienstherr aufspielt. Eine Maßnahme könnte auch ein Hausverbot sein

Re: Wahl lief gut
von: Rosa ()
Datum: 05.01.2021

Andreas19 schrieb:
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> Er ließ den Angestellten erklären, dass die Wahl nicht gilt, er dagegen klagen wird und dass nur er selbst der rechtmäßige Vorstand weiterhin ist.
Kein Angestellter wagte etwas dagegen zu sagen, er hatte den Angestellten ja schon mit
arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn sie an der Wahl teilnehmen.<

Deshlb ist es sehr wichtig, dass ihr eure Mitglieder so schnell wie möglich über das Ergebnis der Wahl berichtet.

Wie Herr Pfeifer bereits schrieb, den alten Vorstand kundtun, dass er nicht mehr zuständig ist und notfalls ein Hausverbot erteilen.

Eine Klage ist noch nicht eingereicht. Bis zur Entscheidung des Gerichts ist der neue Vorstand in amt und Würden. Er ist zuständig für alle Entscheidungen, die im Verein anliegen.