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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
schriftliches Verfahren
von: Marit ()
Datum: 30.12.2020

Hallo zusammen,

unser Verein hat ein schriftliches Verfahren zur Entlastung des Vorstands initiert, weil ein persönliches Treffen nicht mehr möglich war.
Wir haben alle Berichte mitgeschickt und einen Stimmzettel.

Nun ist meine Frage:
Wenn die mehr als 50 % Rückläufer nur erreicht werden, wenn der Vorstand auch einen Stimmzettel zurückschickt, darauf aber natürlich Enthaltung ankreuzt, weil er sich ja nicht selber entlasten darf, ist das dann rechtens?

Vielen Dank für eine Einschätzung.

Re: schriftliches Verfahren
von: pfeffer ()
Datum: 31.12.2020

M.E. schließt das Stimmverbot des § 34 BGB schon die Teilnahme an der Abstimmung aus. Das Vorstandsmitglied dürfte also gar nicht mitgezählt werden.
Nach § 34 BGB gilt: Das "Mitglied ist nicht stimmberechtigt". Das schließt meiner Auffassung nach jede Stimmabgabe aus - also auch die Enthaltung.

Re: schriftliches Verfahren
von: Marit ()
Datum: 31.12.2020

Vielen Dank,
dann wissen wir Bescheid. Es scheint aber nun auch so gerade so eben geklappt zu haben.
Herzliche Grüße und alles Gute für das neue Jahr.