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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Annahme der Wahl
von: Andreas19 ()
Datum: 25.12.2020

Folgendes:

Wir haben für den Beisitzer 4 Kandidaten aufgestellt und geschrieben, dass 4 Personen gewählt werden dürfen. Die ersten 3 Kandidaten sind dabei wegen ihrer Berufe besondes wichtig für den Verein.

In letzter Minute hat sich ein 5. Kandidat gemeldet und wir mussten ihn auf die Liste dazu setzen.

Nun bei der Wahl gibt es die Möglichkeit (als Beispiel)
Kandidat 1 bekommt 20 Stimmen
Kandidat 2 bekommt 20 Stimmen
Kandidat 3 bekommt 20 Stimmen
Kandidat 4 bekommt 20 Stimmen
Kandidat 5 bekommt 19 Stimmen

Beim Prinzip relative Mehrheitswahl sind die Kandidaten 1,2,3,4 gewählt und können die Wahl annehmen. Kandidat 5 ist nicht gewählt.

Wenn nun aber die Wahl folgendes bringt:

Kandidat 1 bekommt 20 Stimmen
Kandidat 2 bekommt 20 Stimmen
Kandidat 3 bekommt 19 Stimmen
Kandidat 4 bekommt 20 Stimmen
Kandidat 5 bekommt 20 Stimmen

kann dann Kandidat 4 sagen: Ich nehme die Wahl nicht an, damit er als Gewählter rausfällt und der beruflich wichtigere Kandidat 3 bei den gewählten 4 Personen bleibt?

Re: Annahme der Wahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.12.2020

Ja, immer kann ein Kandidat die Annahme der Wahl verweigern. M.E. müsste dann aber ein neuer Wahlgang durchgeführt werden, weil der nicht gewählte Kandidat nicht automatisch nachrutscht (Es sei denn, die Satzung regelt das so.)
In diesem Fall kommt es ohnehin auf die Satzung an, weil gesetzlich ja eine Einzelwahl mit absoluter Mehrheit vorgegeben ist.

Re: Annahme der Wahl
von: Andreas19 ()
Datum: 25.12.2020

Können wir nicht mit der relativen Mehrheitswahl wählen. Also einfach die vier mit den meisten Stimmen nehmen?
In der Satzung steht gar nichts. In den letzten Jahren wurde immer eine Blockwahl durchgeführt. Es wurden alle Namen aller Kandidat*innen schriftlich als Block vorgelegt und es wurde en Block abgestimmt, was gar nicht erlaubt ist, lese ich im Nachhinein. Wurde aber so gemacht.

Also wenn in der Satzung nichts vorgegeben ist, dann haben wir doch relativ freie Hand, oder?

Re: Annahme der Wahl
von: pfeffer ()
Datum: 25.12.2020

Also wenn in der Satzung nichts vorgegeben ist, dann haben wir doch relativ freie Hand, oder?

# Nein. Dann muss Einzelwahl erfolgen. Das kann auch in Form einer zusammengefassten Einzelwahl geschehen. Grundsätzlich wäre das Verfahren deswegen o.k., wenn es keine unterschiedlichen Ämter gibt.
Jedes Mitglied darf nur so viele Stimmen haben, wie es Ämter gibt und jeder Kandidat kann nur eine Stimme bekommen.
Nachrücken ist aber nicht möglich. Es muss neu gewählt werden.
Ein Blockwahl ist nur mit entsprechender Satzungsregelungen zulässig. Das genannte Verfahren ist aber keine Blockwahl.

Re: Annahme der Wahl
von: Andreas19 ()
Datum: 26.12.2020

Ich habe jetzt alles verstanden und wir werden entsprechend den Regeln die Stimmen zählen.