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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ermächtigung des Gerichtes ist da
von: Andreas19 ()
Datum: 16.12.2020

Wir haben die Ermächtigung des Gerichtes für das Minderheitenbegehren bekommen.
Unser bisheriger Vorsitzende tobt und will unseren Angestellten verbieten, an der Wahl teilzunehmen.

Erste Frage:
Darf er unseren Angestellten verbieten, an der Wahl teilzunehmen? Kann er mit einer Abmahnung drohen, wenn einer an der Wahl teilnimmt?

Zweite Frage:

Wir haben das Einladungsschreiben rausgeschickt und warten jetzt auf die Rückmeldung mit Nennung der Kandidat*innen.

Dann erstellen wir die Stimmliste-

Danach werden die Briefwahlunterlagen verschickt:
- ein Aussenkuvert mit der Adresse des Mitgliedes
- ein Rücksendekuvert mit der Adresse der Wahlleitung
UND? dem Absender mit Nummer?, damit man weiß, wer den Brief zurückschickt? Ist das so richtig Nummer und Namen als Absender schreiben?
- ein Leerkuvert für den Stimmzettel
- den Stimmzettel, der in das Leerkurvert gesteckt und zugeklebt werden muss
- die persönliche Erklärung, dass der Stimmzettel selbst ausgefüllt wurde.

Stimmzettel im zugeklebten Kuvert und persönliche Erklärung in das Rücksendekuvert stecken und an die Wahlleitung zurückschicken. Korrekt?

Re: Ermächtigung des Gerichtes ist da
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2020

Erste Frage:
Darf er unseren Angestellten verbieten, an der Wahl teilzunehmen? Kann er mit einer Abmahnung drohen, wenn einer an der Wahl teilnimmt?

# Natürlich nicht. Mitgliedschaftsrechte und Arbeitsverhältnis sind getrennte Rechtsverhältnisse. Wo kämen wir hin, wenn ein Arbeitgeber derart in die Rechte seiner Beschäftigten eingreifen könnte?

Stimmzettel im zugeklebten Kuvert und persönliche Erklärung in das Rücksendekuvert stecken und an die Wahlleitung zurückschicken. Korrekt?

# Das wäre nur erforderlich, wenn eine geheime Wahl erfolgen muss.
Im Übrigen ist das Verfahren völlig o.k.

Re: Ermächtigung des Gerichtes ist da
von: Andreas19 ()
Datum: 16.12.2020

Herzliche Dank für die Antwort. Ich werde die Angestellten ermuntern, an der Wahl teilzunehmen. Wir müssen uns durchsetzen.

Die Wahl wird vermutlich vom bisherigen Vorstand angefochten, deshalb müssen wir sie geheim und anonym machen.

Hoffentlich klappt alles
Viele Grüße von mir

Re: Ermächtigung des Gerichtes ist da
von: Andreas19 ()
Datum: 17.12.2020

Die Lage verschärft sich.
Heute hat der noch sich im Amt befindliche Vorstand an unsere Angestellten geschrieben;

"Ich lege Ihnen dringend nahe, sich nicht am Minderheitenbegehren zu beteiligen. Denn es verfolgt nicht Ihre Interessen und nicht die sichere Weiterführung Ihrer beruflichen Tätigkeit."

Ist das nicht eine Nötigung oder Bedrohung? Auch eine Bedrohung des Arbeitsverhältnisses?

Re: Ermächtigung des Gerichtes ist da
von: pfeffer ()
Datum: 17.12.2020

Ich glaube nicht, dass hier schon ein Straftatbestand vorliegt.
Steht denn wenigstens die Abwahl dieses Vorstands auf der Tagesordnung der MV?

Re: Ermächtigung des Gerichtes ist da
von: Andreas19 ()
Datum: 17.12.2020

Die Amtszeit des bestehenden Vorstandes hat schon geendet. Letzte Woche. Wir sind jetzt in der Verlängerung der Amtszeit. Eine Abwahl braucht man da nicht mehr. Und die Neuwahl läuft ja schon.

Re: Ermächtigung des Gerichtes ist da
von: pfeffer ()
Datum: 17.12.2020

Dann ist er doch auch nicht mehr Arbeitgeber. Wieso kann er dann noch solche Anweisungen geben?

Re: Ermächtigung des Gerichtes ist da
von: Andreas19 ()
Datum: 17.12.2020

In der Satzung steht, dass die Geschäftsleitung so lange im Amt bleibt, bis eine neue Geschäftsleitung gewählt ist. Das gleiche gilt für den Vorstand. Darum eilt die Wahl ja so sehr.

Die gesamte Geschäftsleitung wurde für 2 Jahre gewählt, diese Zeit ist abgelaufen.