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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl eines Schriftführers - muss das in die Satzung?
von: Emeraude ()
Datum: 14.12.2020

Hallo liebe User,

wir (sehr kleiner Verein, 9 Mitglieder) hatten "vergessen" gem. Satzung auch einen Schriftführer zu bestimmen (da das klar war, dass ich als Vorsitzende & Kassenwartin das mache). Komischerweise ist das weder dem Amtsgericht, noch dem Finanzamt bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit aufgefallen.

Nun wollen wir das natürlich nachholen und einen Schriftführer bestimmen. Reicht das dann per Mitgliederversammung und Protokoll darüber, oder müssen wir die Satzung entsprechend ändern bzw. dem Amtsgericht die Änderung mitteilen?

Danke und viele Grüße!



Edited 1 time(s). Last edit at 14.12.2020 by Emeraude.

Re: Wahl eines Schriftführers - muss das in die Satzung?
von: pfeffer ()
Datum: 14.12.2020

Das hängt, davon ab, ob der Schriftführer laut Satzung Teil des BGB-Vorstands ist.

Re: Wahl eines Schriftführers - muss das in die Satzung?
von: Emeraude ()
Datum: 14.12.2020

Vielen Dank Herr Pfeffer für Ihre schnelle Antwort.

Da in der Satzung steht:

§ 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
(1) Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung
seiner Geschäfte. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, seinem/ihrem
Stellvertreter/-in, einem/-r Schriftführer/-in und dem/der Kassenwart/-in. Der
Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt und vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich allein.

Muss die Satzung wohl geändert und das Amtsgericht informiert werden?

Re: Wahl eines Schriftführers - muss das in die Satzung?
von: pfeffer ()
Datum: 14.12.2020

Ja, nach dieser Regelung ist der Schriftführer Teil des BGB-Vorstandes. Da hat das Registergericht wohl nicht genau genug hingeschaut.

Re: Wahl eines Schriftführers - muss das in die Satzung?
von: Emeraude ()
Datum: 14.12.2020

nochmal vielen Dank. Dann werden wir die Satzung entsprechend ändern bzw. ergänzen und das Amtsgericht darüber informieren.

VG