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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Fragen zur Amtszeit eines Vorstandes
von: Artep 2018 ()
Datum: 13.12.2020

Hallo Zusammen,

ich habe in Bezug auf die Amtszeit eines Vorstandes folgende Frage:

In der Satzung steht:

Zitat:
Vorstand:
Seine Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung alle 3 Jahre – beginnend 2000, 2003 , u.s.e

Ein Vorstandsamt erlischt durch

a) Tod
b) Abwahl,
c) Rücktritt
d) oder Vereinsaustritt.
Weiteres ist über die Amtszeit in der satzung nicht festegschrieben.
Auch nicht, dass der Vorstand so lange im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand rechtsgültig gewählt ist.

Die letzte rechtsgültige Wahl hat im März 2015 stattgefunden. Die (Wieder-) Wahl im Jahre 2018 ist nichtig.
Wann endet die Amtszeit des Vorstandes?

Meiner Meinung nach endete die Amtszeit im Jahr 2018, da die letzte gültige Wahl im Jahr 2015 stattgefunden hatte und lt. Satzung die Wahl zum Vorstand alle 3 Jahre erfolgen muss.

Danke für Eure Meinungen

Viele Grüsse
Artep

Re: Fragen zur Amtszeit eines Vorstandes
von: pfeffer ()
Datum: 13.12.2020

Wenn die Amtszeit des Vorstandes nicht begrenzt ist, wird er auf unbestimmte Zeit bestellt.
Dass man die Regelung zur turnusmäßigen Neuwahl als Amtszeitbegrenzung werten kann, glaube ich nicht. Der Vorstand könnte ja auch im Turnus wiedergewählt werden.

Re: Fragen zur Amtszeit eines Vorstandes
von: Artep 2018 ()
Datum: 13.12.2020

Danke für die Meinung.

Eine Wiederwahl ist immer möglich, auch wenn die Amtszeit begrenzt ist und in der Satzung explizit bestimmt ist, dass der Vorstand für x Jahre gewählt ist.

Der zuständige Rechtspflger hat die bestimmung, dass die Wahl alle 3 Jahre erfolgen mus, als Ablauf der Amtszeit gewertet.

Re: Fragen zur Amtszeit eines Vorstandes
von: Rosa ()
Datum: 13.12.2020

Artep 2018 schrieb:
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> Der zuständige Rechtspflger hat die bestimmung, dass die Wahl alle 3 Jahre erfolgen mus, als Ablauf der Amtszeit gewertet.<

Das ist korrekt. Wenn die Wahl 2018 nicht gültig war, warum wurde sie nicht wiederholt? Im Grunde genommen habt ihr seit 2 Jahren kein gültigen Vorstand mehr.

Die Wahl sollte unverzüglich erfolgen durch einen Notvorstand. Erfragen über das AG.