Re: Abstimmung in Coronazeiten
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2020
Weggezogene müssen nicht eingeladen werden, wenn sie die neue Adresse nicht bekannt gegeben haben.
Wenn unklar ist, wer von zweien Mitglied ist, sollte beide eingeladen werden. Im Zweifel haben sie nur eine Stimme.
Nur anhand der Beitragszahlungen lässt sich nicht klären, wer Mitglied ist, weil das Einstellen der Zahlung nicht automatisch zum Ausschluss führt.
Bei der Abstimmung sollte dann aber genau geprüft werden, ob das Ergebnis mit den Stimmen der zweifelhaften Mitglieder das gleiche ist, sonst wäre eine Anfechtung möglich.
Weil aber die Nichteinladung zur sicheren Anfechtbarkeit führt, ist es besser Nichtmitglieder einzuladen als Mitglieder nicht einzuladen.
Edited 1 time(s). Last edit at 20.11.2020 by pfeffer.