Re: Satzungsänderung Gültigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 09.11.2020
a) Bedeutet dieser Satz, dass wir nach dem 01.01.2021 nochmals alles einreichen müssen oder irgendwie aktiv werden müssen oder bedeutet der Satz, dass das Amtsgericht selbständig ab dem 01.01.2021 die Satzungsänderung einträgt?
# Nein, das Registergericht bezieht sich offensichtlich auf den genannten Termin der Änderung. Da eine Satzungsänderung erst mit Eintragung wirksam wird, wird sie eben erst zu diesem Termin eingetragen.
b) Kann/Soll ich die Satzungsänderung bereits jetzt an das Finanzamt zur Prüfung geben?
# Das hätte am besten vor der Anmeldung geschehen sollen. Also unbedingt jetzt. Nach der Eintragung macht ja eine Prüfung keinen Sinn mehr.
c) Ab wann dürfen wir den neuen Namen führen? Direkt ab dem 01.01. oder erst, wenn wir vom Amtsgericht die Bestätigung über die Eintragung erhalten haben?
# Mit der Eintragung, also zum 1.01.20021.