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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 31.10.2020

Wir haben seit Monaten große Probleme, eine Person für den 1. Vorstandssitz zu bekommen, es gäbe aber mehrere Personen, die sich die Mitarbeit in einem Team 1. Vorstand vorstellen können.

In der Satzung steht:

Punkt:
Mitgliederversammlung
...
Der Mitgliederversammlung obliegen
a) Wahl der Geschäftsleitung

Punkt:
Die Geschäftsleitung

1. Die Geschäftsleitung besteht aus;
a) dem 1. Vorsitzenden

Wir WOLLEN NUN ÄNDERN:

a) den 1. Vorsitzenden

also nur ein m zu einem n.

Was müssen wir tun?

Re: Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 31.10.2020

Mehrere 1. Vorsitzende kann es ja wohl nicht gut geben. Da ein Verein aber keinen 1. Vorsitzenden haben muss, kann man ja künftig einen Vorstand aus gleichberechtigen Mitgliedern haben. Dann lässt man einfach die Amtsbezeichnungen weg.

Re: Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 01.11.2020

also statt:

a) dem 1. Vorsitzenden

NEU

a) mehreren gleichberechtigten Vorsitzenden


Problem, der zweite Vorsitzende will aber nur der zweite
Vorsitzende bleiben.

bisher
b) dem 2. Vorsitzenden

NEU

???

Re: Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 01.11.2020

Da fällt mir jetzt auch keine gute Bezeichnung ein. Seltsam aber, dass jemand 2. Vorsitzender bleiben will, wenn es keinen 1. Vorsitzenden mehr gibt.

Re: Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 02.11.2020

Könnten wir die Wahlliste so schreiben:

..........Name, Vorname (verantw. lt, §26 BGB)..................................o
......... Name, Vorname "........................................................................o
......... Name, Vorname "........................................................................o

.........Name, Vorname (stellv. verantwortl lt § 26 BGB)...................o

..........Name, Vorname, Kassierer.......................................................o

.........Name, Vorname, Beisitzer..........................................................o
.........Name, Vorname, Beisitzer..........................................................o

(Bitte kreuzen Sie an, wen Sie wählen wollen)

Re: Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 02.11.2020

Ja, dabei müsste das Mitglied pro Amt eine Stimme haben.
Es handelt sich dann um eine zusammengefasste Einzelwahl. Das ist zulässig.

Re: Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: Rosa ()
Datum: 02.11.2020

Andreas19 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Könnten wir die Wahlliste so schreiben:
>
> ..........Name, Vorname (verantw. lt, §26 BGB)..................................o
> ......... Name, Vorname "........................................................................o
> ......... Name, Vorname "........................................................................o
>
> .........Name, Vorname (stellv. verantwortl lt § 26 BGB)...................o
>
> ..........Name, Vorname, Kassierer......................................................o
>
> .........Name, Vorname, Beisitzer..........................................................o
> .........Name, Vorname, Beisitzer..........................................................o>

Ein Vorsitzender kann immer seine Arbeit auf andere abgeben. Er muss nur die Übersicht behalten. D.h. es müssen nicht unbedingt mehrere gleichberechtigte Personen sein.

Re: Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 13.11.2020

Ich habe inzwischen Kontakt mit dem Gericht aufgenommen,
die schreiben, es geht sehr wohl, dass es mehrere 1. Vorsitzende gibt...

das ist wirklich eine Chance, denn niemand will die Arbeit mehr allein machen, wir müssen die Aufgaben auf viele Schultern verteilen.

Re: Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 13.11.2020

Rechtliche Bedenken hatte ich da auch keine. Ich hätte hier aber nicht von "1. Vorsitzenden" gesprochen.

Re: Mehrere Personen im 1. Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 13.11.2020

Ja verstehe ich. Die Bezeichnung ist problematisch.
Aber die Botschaft ist schon mal gut, weil wir keine Satzungsänderung machen brauchen.